Beschreibung der Beschaffung
Neubau: Geplant ist ein Neubau für die Verwaltung, 2 Fachräume und die Sporthalle auf dem Gelände westlich des Bramfelder Wegs. Das Gebäude soll als neues Entree den Schulstandort prägen.
Gemäß der Bestellung der BSB sollen alle Bedarfe an fehlendem Fachraumbereich (Mietfläche 333,60 m²) und Lehrer- und Verwaltungsfläche (Mietfläche 467,04 m²) sowie eine Sporthalle Typ N1 (Mietfläche 640 m²) im geplanten Ersatzneubau (Kompaktbau) gedeckt werden.
Abriss: Um Platz für den Neubau zu schaffen, sind der Abriss des heutigen Verwaltungsgebäudes (Geb. 01; Mietfläche 1.120,57 m²), des Musikpavillons (Geb. 08; Mietfläche 139,44 m²), eines Klassengebäudes (Geb. 09; Mietfläche 206,69 m²) sowie der dazugehörigen Laubengänge zu planen.
Die Planerleistungen bei der Baufeldfreimachung sind Bestandteil der Aufgabe.
Kita: In der nordwestlichen Ecke des Grundstücks ist die Ausweisung einer Grundstücksfläche von ca. 1550 m² für den Neubau einer Kita mit max. 140 Plätzen angedacht. Das Grundstück der Kita soll aus dem Bestand herausgelöst, eigenständig erschlossen und ver- und entsorgt werden. Die Planung der Kita ist nicht Bestandteil des Verfahrens.
Eine optionale Beauftragung ab LP 1 ist möglich.
Technikzentrale: Im Untergeschoss von Gebäude 01 befindet sich die Technikzentrale, die einen Großteil der Technik- und Medienversorgung (Anschlussraum Heizung bzw. Gas, Elektro, außer der ELA und Sanitärtechnikräume) für fast alle Gebäude am Standort liefert.
Während der Bauzeit ist die Versorgung sinnvoll und effizient sicherzustellen und auch nach der Bauphase muss eine zentrale und ausbaufähige Versorgung für den gesamten Standort gewährleistet sein. Die neu zu planende Technikzentrale soll sowohl Provisorium als auch zukünftige Versorgung des gesamten Standorts darstellen.
Ein Fernwärmeanschluss steht frühestens ab 2025 zur Verfügung. Der Anschluss an die Fernwärmeversorgung muss vorgehalten werden.
Im Zuge einer Bedarfsplanung wurde im Vorfeld die Auslagerung der Technikzentrale in ein neues, separat gelegenes Gebäude auf dem Gelände der Schule favorisiert. Dieses Gebäude kann als oberirdisches Gebäude (standardisiert oder als Sonderbau) oder als unterirdisches Gebäude (z.B. Ground Cube) ausgebildet werden.
Interimsmaßnahmen: Die im bestehenden Verwaltungsgebäude vorhandenen Flächen für die Verwaltung werden während der Bauzeit in Gebäude 07 auf dem Gelände der Schule Surenland untergebracht. Das Pausengebäude 03 wird für die Bauzeit des Neubaus als Lehrerzimmer genutzt.
Am Standort der Schule wurde der Umbau von Gebäude 02 zur Mensa durch das Büro Leuschner Gänsicke Beinhoff, Hamburg bis 2022 realisiert. Die Aula (Gebäude 10), welche auch durch das benachbarte Gymnasium Farmsen genutzt wird, wurde bis 2015 durch das Büro B8 Architekten aus Hamburg saniert.
Die bauliche Entwicklung der Standorte erfolgt unter Berücksichtigung schulischer und wirtschaftlicher Aspekte. Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen. Beeinträchtigungen des Schulbetriebes sind gering zu halten, ebenso die Interimsmaßnahmen.
Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein EG 40 Standard zu erreichen. Ebenfalls wird die DGNB-Zertifizierung (Basiszertifikat für SBH und GMH in Silber oder Gold) angestrebt sowie Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Baumaßnahmen werden durch einen zertifizierten DGNB-Auditor und einen Energieeffizienzexperten begleitet.
Termine:
Grundlagenermittlung 1. Quartal 2024
Realisierung des Neubaus ab 1. Quartal 2025
Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahmen 1. Quartal 2027
Kosten:
Das Projektbudget (KG 200 – 700) inkl. PS für den Neubau beträgt ca. 4,541 Mio Euro brutto.
Das Projektbudget (KG 200 – 700) inkl. PS für den Abriss beträgt ca. 0,249 Mio Euro brutto.
Für den Neubau:
• Leistungsphase 1-2 Tragwerksplanung gem. §§ 51 HOAI.
• Leistungsphasen 3-6 Tragwerksplanung gem. §§ 51 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
• Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach GEG (LP 1-6 nach HOAI).
• Ausstellen des GEG-Nachweises nach Baufertigstellung.
• Nebenberechnung Effizienzhausberechnung.
• Fördermittelbeantragung + Energetische Baubegleitung.
• Nachweise zum konstruktiven Brandschutz.
• Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau.
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Tragwerksplanung gem. §§ 51 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber fest-zulegenden Stufen).
Für den Abbruch:
• Leistungsstufe 1 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) mit Ausnahme der Nummer 102.
• Leistungsstufe 2 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) mit Ausnahme der Nummer 217 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
• Leistungsstufe 3 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) mit Ausnahme der Nummer 319, 321 und 323 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
• Leistungsstufe 4 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) mit Ausnahme der Nummer 423, 424, 425 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).