Beschreibung der Beschaffung
Der Schulentwicklungsplan sieht den Ausbau der Schule Surenland zur Vierzügigkeit vor. Dazu sind laut Musterflächenprogramm für Grundschulen 2 Sporthallenflächen vorgesehen. Zurzeit ist nur eine Sporthallenfläche mit dem Gebäude 12 östlich des Bramfelder Wegs vorhanden, die die Schule Surenland sich mit dem Gymnasium Farmsen teilt. Gemeinsam genutzt werden auch die Aula und die Außensportflächen.
Zukünftig sollen die Schulfunktionen der Grundschule hauptsächlich auf das westliche Gelände konzentriert werden, da eine Straßenquerung als Barriere dem Inklusionsgedanken einer barrierefreien Schwerpunktschule zuwiderläuft.
Geplant ist ein Neubau für die Verwaltung, 2 Fachräume und die Sporthalle auf dem Gelände westlich des Bramfelder Wegs. Das Gebäude soll als neues Entree den Schulstandort prägen.
In der nordwestlichen Ecke des Grundstücks ist die Ausweisung einer Grundstücksfläche von ca. 1550 m² für den Neubau einer Kita mit 80 bis 120 Plätzen angedacht. Das Grundstück der Kita soll aus dem Bestand herausgelöst, eigenständig erschlossen und ver- und entsorgt werden. Die Planung der Kita ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Eine optionale Beauftragung ab LP 1 ist möglich.
Flächen: Am Standort sollen alle Bedarfe an fehlendem Fachraumbereich (333,60 m²) und Lehrer- und Verwaltungsfläche (467,04 m²) sowie eine Sporthalle Typ N1 (640 m²) im geplanten Ersatzneubau gedeckt werden.
Abriss: Um Platz für den Neubau zu schaffen, sind der Abriss des heutigen Verwaltungsgebäudes (Geb. 01), des Musikpavillons (Geb. 08), eines Klassengebäudes (Geb. 09) sowie der dazugehörigen Laubengänge zu planen. Die Abrissplanung ist Bestandteil der Aufgabe.
Technikzentrale: Im Keller von Geb. 01 befindet sich die Technikzentrale, die den gesamten Standort versorgt. Um während der Bauzeit die Versorgung aufrecht zu erhalten und danach eine geeignete Lösung für den gesamten Standort zu sichern, wurde im Vorfeld eine Bedarfsplanung erstellt. Die Bedarfsplanung wird der Auftragsbekanntmachung als Anlage beigelegt.
Interimsmaßnahmen: Die im bestehenden Verwaltungsgebäude vorhandenen Flächen für die Verwaltung werden während der Bauzeit in Gebäude 07 auf dem Gelände der Schule Surenland untergebracht. Im Vorfeld hat eine Nutzerabstimmung stattgefunden. Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen.
Baufeld: Für die Ersatz- und Zubaumaßnahme mit Fachräumen, Lehrer- und Verwaltungsfläche sowie die Sporthalle wurde im Zuge einer Voruntersuchung durch das Büro reichardt+partner architekten das Baufeld für den Neubau definiert.
Baumbestand: Auf dem Gelände der Schule Surenland befindet sich teilweise alter Baumbestand, der weitgehend zu erhalten ist.
Kunst am Bau: Im bestehenden Verwaltungsgebäude bzw. im Bereich des Baufelds befinden sich 3 Kunstobjekte, die als „Kunst am Bau“ durch die Kulturbehörde inventarisiert wurden. Die Objekte sind nicht unter Denkmalschutz gestellt. Die beiden Plastiken sollen in den Neubau bzw. die Außenfläche eingebunden werden. Das dritte Kunstobjekt, ein Wandmosaik in der bestehenden Eingangshalle von Geb. 01, wird nicht wiederverwendet.
Sonstiges: Mit der Leistungsphase 0 wurde Anfang 2023 das Büro Vera Bacchi aus Hamburg beauftragt. Die Ergebnisse werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung (mind. auszugsweise) zur Verfügung gestellt.
Am Standort der Schule wurde der Umbau von Gebäude 02 zur Mensa durch das Büro Leuschner Gänsicke Beinhoff, Hamburg, bis 2022 realisiert. Die Aula (Gebäude 10), welche auch durch das benachbarte Gymnasium Farmsen genutzt wird, wurde bis 2015 durch das Büro B8 Architekten aus Hamburg saniert.
Die bauliche Entwicklung der Standorte erfolgt unter Berücksichtigung schulischer und wirtschaftlicher Aspekte. Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen. Beeinträchtigungen des Schulbetriebes sind gering zu halten, ebenso die Interimsmaßnahmen.
Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein EG 40 Standard zu erreichen. Ebenfalls wird die DGNB-Zertifizierung (Basiszertifikat für SBH und GMH in Silber oder Gold) angestrebt sowie Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Baumaßnahmen werden durch einen zertifizierten DGNB-Auditor und einen Energieeffizienzexperten begleitet.
Termine: Das Herrichten des Gebäudes für die Interimsnutzung ist im 4. Quartal 2024 geplant, die Realisierung des Neubaus ab 1. Quartal 2025, Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahmen im 3. Quartal 2026.
Kosten: Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 5,1 Mio. Euro brutto. Die Kosten für Interimslösungen sind innerhalb des Gesamtbudgets auszugleichen. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen.
Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros sollen in der Verhandlungsphase Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags in Form einer Machbarkeitsstudie. Diese Lösungsvorschläge werden mit einem pauschalen Bearbeitungshonorar von 3.000 Euro (netto) pro Bieter durch den Auftraggeber vergütet.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Neubau:
- Leistungsphase 1 bis 2 gem. § 33 HOAI;
- Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Erstellen von Baubestandsplänen als besondere Leistung der LPH 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Stufenweiser Kostenanschlag als besondere Leistung der LPH 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Mitwirken und Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems sowie der Förderprogramme als besondere Leistung gem. Anlage 10 der HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen als besondere Leistung der LPH 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Abbruch:
- Leistungsstufe 1 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand August 2004) mit Ausnahme der Nummer 102;
- Leistungsstufen 2-4 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand August 2004) mit Ausnahme der Nummer 217 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Optional ist die Beauftragung für die Planung eines Kita-Neubaus in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks ab LP 1 möglich. (Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 2,759 Mio. Euro brutto)
Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter des Nutzers sowie weitere Vertreter aus behördlichem Kontext und der externen Projektsteuerung in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung des VgV-Verfahrens durch das Büro D&K GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten. Als Projektsteuerer wurde das Büro reichardt+partner architekten aus Hamburg beauftragt.