Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruchmaßnahmen und Schadstoffsanierung Ganztagesschule Mörsch
Kurze Beschreibung:
“Abbruchmaßnahmen und Schadstoffsanierung Ganztagesschule Mörsch”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abbruchmaßnahmen und Schadstoffsanierung Ganztagesschule Mörsch”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Stadt Rheinstetten
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002137
Postanschrift: Badener Straße 1
Postleitzahl: 76287
Postort: Rheinstetten
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-bauamt@rheinstetten.de📧
Telefon: 072429514602📞
URL: http://www.rheinstetten.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rheinstetten
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002137
Postanschrift: Badener Straße 1
Postleitzahl: 76287
Postort: Rheinstetten
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-bauamt@rheinstetten.de📧
Telefon: 072429514602📞
URL: http://www.rheinstetten.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Voraussetzungen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Nicht jeder vermeintliche Verstoß berechtigt unmittelbar zur Antragstellung. Vielmehr sind...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Voraussetzungen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Nicht jeder vermeintliche Verstoß berechtigt unmittelbar zur Antragstellung. Vielmehr sind mehrere Bedingungen zwingend zu erfüllen:
Eindeutiger Rechtsverstoß: Der Bieter muss einen Verstoß gegen eine konkrete Vorschrift nachweisen bzw. schlüssig darlegen können.
Rügepflicht (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Der Verstoß muss vom Bieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gerügt werden. Werden Verstöße erst nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht, sind Nachprüfungsverfahren nicht mehr möglich.
Antragsberechtigung (§ 160 Abs. 2 GWB): Nur Bewerber, die ein relevantes Interesse nachweisen können, sind berechtigt, einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 078-276197 (2026-04-20)