Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen
Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der
Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und
Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3
i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen
Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten,
Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche
Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt
Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit
der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung
Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen
Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der
BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt
Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener
Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in
seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1)
dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen /
Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen,
indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem
Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm
dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der
Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur
Verfügung.
5)
Der Bewerber erklärt, dass kein Verstoß gegen Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein
Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung
erfolgen.