Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
entweder
- Angabe einer Praequalifikationsnummer über eine Praequalifikation
- Referenzliste über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner
- Eigenerklärung BMWK
oder
- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz
- ausgefüllte Eigenerklaerung zur Eignung oder EEE Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung inkl. Referenzen
- Eigenerklärung BMWK
Beruft sich der Bieter zur Erfuellung des Auftrages auf die Faehigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Praequalifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen.
Folgende Angaben sind laut §12a ThuerVgG nach dem Bestbieterprinzip nur von dem jenigen Bieter, welchem nach Auswertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Werden die geforderten
Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.
- ausgefuellte Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
- ausgefuellte Erklaerung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit
- ausgefuellte Erklaerung gemaeß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
- Verpflichtung bei Nachunternehmereinsatz und Sanktionen §12, 15, 17, 18 ThuerVgG
Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es allen
Bieter jedoch gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und Erklaerungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Hat ein Bieter bereits in den letzten 12 Monaten die entsprechende Nachweisfuehrung erbracht, so ist ein erneutes Einreichen der Erklaerungen
nur bei auftretenden Unklarheiten und nach erneuter Aufforderung durch den Auftraggeber notwendig. In diesem Fall genuegt ein Hinweis auf das entsprechende Vergabeverfahren.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht praequalifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklaerung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen.
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand der VgV sowie des ThuerVgG.
Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB).
Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal
https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de.
Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal
https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.
Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen.
Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4GY1YA7LUT7