Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen: I. 361 Kleinkläranlagen II. 87 abflusslose Gruben Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 800,00 m³ pro Jahr Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 3.000,00 m³ pro Jahr Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern. Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen:
I. 361 Kleinkläranlagen
II. 87 abflusslose Gruben
Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 800,00 m³ pro Jahr
Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 3.000,00 m³ pro Jahr
Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern.
Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen:
I. 361 Kleinkläranlagen
II. 87 abflusslose Gruben
Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 800,00 m³ pro Jahr
Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 3.000,00 m³ pro Jahr
Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern.
Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen:
I. 361 Kleinkläranlagen
II. 87 abflusslose Gruben
Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 800,00 m³ pro Jahr
Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 3.000,00 m³ pro Jahr
Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern.
Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern.
Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort, Stadtgebiet
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
: Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen
Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, oder mit Abfällen handeln und makeln. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, oder mit Abfällen handeln und makeln. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194 S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. EG Nr. L 78 S. 32) geänderten Fassung.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194 S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. EG Nr. L 78 S. 32) geänderten Fassung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00