Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Rechtliche Anforderungen und gesetzliche Bestimmungen
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), des Arbeitneh-merentsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts sowie zu Mindestentgelten einzuhalten. Beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dürfen aus-schließlich Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eingesetzt werden, welche gleichwohl über eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis verfügen. Die/Der AN bestätigt die Einhaltung der vorstehend genannten Punkte auf Anforderung der AG jederzeit schriftlich.
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinerseits/ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr/ihm beauftragten Nachunternehmerinnen/Nachunternehmer o.Ä. gleichfalls vertraglich dazu zu verpflichten, die vorstehend genannten Bestimmungen einzuhalten und fristgerecht und regelmäßig den jeweils geltenden Lohn zu zahlen, sowie diese Verpflichtung ih-rerseits/seinerseits mit evtl. Nachunternehmerinnen/Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren.
Die Deutsche Post AG (und ihre Konzerntöchter) gelten als kooperierende Unternehmen und nicht als Nachunternehmen, daher verzichtet die Auftraggeberin auf die Vorlage einer Verpflich-tungserklärung der DPAG (und ihrer Konzerntöchter).
Sofern die Bieterin/der Bieter beabsichtigt, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, müssen entsprechend der Aufforderung zur Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile bezeichnet werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer zu benennen.
Geheimhaltung und Datenschutz
Die von der Auftraggeberin übergebenen Sendungen unterliegen dem Postgeheimnis und dem Datenschutz. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:
• zur Wahrung der Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),
• zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) - insbesondere zur Wahrung des Postgeheimnisses gemäß § 39 PostG -,
• die vertragliche Leistung unter Beachtung der sonstigen Regelungen des Postgesetzes und aller darauf basierenden Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung zu erbringen,
• zum Schutz der Empfänger bezogenen Daten. Diese dürfen nur zum Zweck der Zustellung genutzt und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert werden. Je-de weitere Nutzung der Daten oder die Weitergabe dieser an Dritte ist verboten.
• alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über die Bedeutung und den Inhalt der Datenschutzregelungen zu belehren und diese entsprechend zu verpflichten,
• auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ihr/ihm durch die Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.
Für Sozialdaten gilt § 78 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10) in der jeweils geltenden Fassung.
Anforderungen an das Personal des AN
Die Auftraggeberin ist grundsätzlich an einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert. Im Zuge dessen erwartet die AG:
• Eine/Einen festen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das operative Geschäft
• Gute, bzw. für den Zweck der Briefzustellung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
• Kennzeichnung der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter durch einheitliche, das Unternehmen kennzeichnende Kleidung bei Abholung und Zustellung der Post
• Identifikation der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter durch Dienst- / Firmenausweis mit Lichtbild
• Eine ausreichende Personaldecke, um die unter 5.2 geforderten Zustellquoten insbesondere bei den Großversandterminen sicherstellen zu können
Diese aufgeführten Punkte gelten auch für eventuell, durch AN eingesetzte Subunternehmen. Die Auftraggeberin erwartet neben dem vorstehend genannten vor allem eine Fortbildung- und Qualifizierung des eingesetzten Personals sowie die Belehrung auf das Postgeheimnis und den Datenschutz. Falls Subunternehmen durch die/den Bieterin/ Bieter eingesetzt werden sollten, ist dies in einem Konzept ausführlich darzustellen.
Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin das Recht der Beanstandung einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen sind der Auftraggeberin ein wichtiges Anliegen sowie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Allgemeinwohl. Um den Umweltschutz, den Klimaschutz und die Nutzung nachhaltiger Ressourcen voran-zutreiben, fordert die Auftraggeberin Ihre Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer aktiv zur Partizipa-tion hieran auf. Die BGW fordert die/den künftigen AN daher dazu auf, in ihrem/seinem gesam-ten Prozess der Leistungserbringung soziale, ökologische und ökonomische Aspekte zu berück-sichtigen sowie bei deren/dessen Ausgestaltung diese Aspekte in die Organisation und Ausführung mit einzubeziehen.
Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen
Eigenerklärung Entgeltgenehmigung Postdienstleistung
Eigenerklärung Teilungsvertrag
Eigenerklärung Reduzierung der CO2-Emissionen/Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Die Nichterfüllung der Mindesrstandards führt zum Ausschluss