Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts sowie zu Mindestentgelten einzuhalten. Beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dürfen ausschließlich Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eingesetzt werden, welche gleichwohl über eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis verfügen. Die/Der AN bestätigt die Einhaltung der vorstehend genannten Punkte auf Anforderung der AG jederzeit schriftlich.
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinerseits/ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr/ihm beauftragten Nachunternehmerinnen/Nachunternehmer o.Ä. gleichfalls vertraglich dazu zu verpflichten, die vorstehend genannten Bestimmungen einzuhalten und fristgerecht und regelmäßig den jeweils geltenden Lohn zu zahlen, sowie diese Verpflichtung ihrerseits/seinerseits mit evtl. Nachunternehmerinnen/Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren.
Die Deutsche Post AG (und ihre Konzerntöchter) gelten als kooperierende Unternehmen und nicht als Nachunternehmen, daher verzichtet die Auftraggeberin auf die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der DPAG (und ihrer Konzerntöchter).
Sofern die Bieterin/der Bieter beabsichtigt, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, müssen entsprechend der Aufforderung zur Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile bezeichnet werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer zu benennen.
Geheimhaltung und Datenschutz
Die von der Auftraggeberin übergebenen Sendungen unterliegen dem Postgeheimnis und dem Datenschutz. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:
• zur Wahrung der Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),
• zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) - insbesondere zur Wahrung des Postgeheimnisses gemäß § 39 PostG -,
• die vertragliche Leistung unter Beachtung der sonstigen Regelungen des Postgesetzes und aller darauf basierenden Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung zu erbringen,
• zum Schutz der Empfänger bezogenen Daten. Diese dürfen nur zum Zweck der Zustellung genutzt und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert werden. Jede weitere Nutzung der Daten oder die Weitergabe dieser an Dritte ist verboten.
• alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über die Bedeutung und den Inhalt der Datenschutzregelungen zu belehren und diese entsprechend zu verpflichten,
• auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ihr/ihm durch die Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.
Für Sozialdaten gilt § 78 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10) in der jeweils geltenden Fassung.
Mindestanforderung - Anforderungen an das Personal des AN/der AN (A-Kriterium)
Die Auftraggeberin ist an einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert. Im Zuge dessen erwartet die AG:
• Eine/Einen feste/n Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das operative Geschäft für je-den Standort (pro Los);
• Gute, bzw. für den Zweck der Briefzustellung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
• Kennzeichnung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch einheitliche, das Unternehmen kennzeichnende Kleidung bei Abholung und Zustellung der Post;
• Identifikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch Dienst- / Firmenausweis mit Lichtbild;
• Eine ausreichende Personaldecke, um die unter Punkt 5.2 dieser Leistungsbeschreibung geforderten Zustellquoten auch bei saisonalen Versandspitzen mit punktuell bis zu 50% mehr Sendungsvolumen sicherstellen zu können.
Diese aufgeführten Punkte gelten auch für eventuell, durch die/den Auftragnehmerin/Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmen. Die Auftraggeberin erwartet neben dem vorstehend genanntem vor allem eine Fortbildung und Qualifizierung des eingesetzten Personals, sowie die Belehrung auf das Postgeheimnis und den Datenschutz. Falls Subunternehmen durch die/den Bieterin/ Bieter eingesetzt werden sollten, ist dies innerhalb des Logistikkonzeptes (vgl. Punkt 11.1 dieser Leistungsbeschreibung) ausführlich darzustellen.
Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin das Recht der Beanstandung einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen sind der Auftraggeberin ein wichtiges Anliegen sowie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Allgemeinwohl. Um den Umweltschutz, den Klimaschutz und die Nutzung nachhaltiger Ressourcen voranzutreiben, fordert die Auftraggeberin Ihre Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer aktiv zur Partizipation hieran auf. Die BGW fordert die/den künftigen AN daher dazu auf, in ihrem/seinem gesamten Pro-zess der Leistungserbringung soziale, ökologische und ökonomische Aspekte zu berücksichtigen sowie bei deren/dessen Ausgestaltung diese Aspekte in die Organisation und Ausführung mit ein-zubeziehen.
Referenzen (A-Kriterium)
Zur Prüfung der fachlichen Eignung hat die Bieterin/der Bieter mit der Abgabe ihres/seines Angebotes Referenzen anzugeben (vgl. Ziff. 2.9.5 b) der Aufforderung zur Angebotsabgabe). Die (Mindest-)Anforderungen an die Referenzen variieren in Abhängigkeit von dem jeweiligen Los, auf das die Bieterin/der Bieter ein Angebot abgibt.
Die Bieterin/Der Bieter muss mindestens drei Referenzen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, über vergleichbare Leistungen (Abholung, Frankierung und Zustellung von Post- und Briefsendungen) vorweisen, um für die Angebotswertung berücksichtigt zu werden.
Von den drei Referenzen müssen mindestens zwei die Anforderungen an den jährlichen Sendungsmengen des jeweiligen Standortes (Loses) erfüllen (siehe Ziffer 3.4).
Die mehrfache Verwendung von Referenzen bei der Abgabe eines Angebots auf mehrere der ausgeschriebenen Lose ist zulässig.
Die Darstellung der Referenzen soll mit folgendem Inhalt erfolgen:
• Bezeichnung des Referenzkunden/der Referenzkundin
• Name und Adresse der Auftraggeberin/ des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners oder Ansprechpartnerin bei der Auftraggeberin/ beim Auftragge-ber mit Telefonnummer
• Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
• Umfang der erbrachten Leistungen
• Auftragssummen
• Zeitraum der erbrachten Leistungen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Angebotsausschluss.
Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen
Es ist Eigenerklärung abzugeben, dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -
dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 2 PostG nicht erforderlich ist. Die Anzeige nach § 36 PostG wird dem Angebot beigelegt.
Hierfür ist das Formblatt „Eignung“ zu nutzen.
Eigenerklärung Entgeltgenehmigung Postdienstleistung
Es ist Eigenerklärung abzugeben, dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 19 ff. PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -
dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 ff. PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 18 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1.000 g beträgt, liegt nicht vor.
Hierfür ist das Formblatt „Eignung“ zu nutzen.
Eigenerklärung Teilungsvertrag
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Leistungserbringung nicht auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgegriffen wird. – oder-
dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgegriffen wird. Ein entsprechender Teilungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Diese wird auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle (einfache Kopie) vorgelegt.
Hierfür ist das Formblatt „Eignung“ zu nutzen.
Reduzierung der CO2-Emissionen/Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit mög-ich - CO2-reduziert erbracht wird und der Bieter dafür Sorge zu tragen hat, dass im Rahmen der Leistungserbringung die weitere Reduzierung der CO2-Emissionen ermöglicht werden kann. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes weiter, dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (vgl. SaubFahrzeugBeschG) - soweit seine vergabegegenständliche Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und der Auftraggeberin die zur Einhaltung ihrer Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.