Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
- Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Abnahme, Transport, Entsorgung / Verwertung) von insgesamt mindestens 20.000 Mg/a Reststoffen (Mindestanforderung: 3 den Anforderungen entsprechende Referenzen). Zu benennen sind: Auftraggeber, Projekttitel, Mengen, Rechnungswert, Ausführungszeitraum sowie Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
- Erklärung über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Ak-tenzeichen etc.). Für ausländische Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungs-fachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
- Ggf. Eigenerklärung als Eigentümer und Betreiber des/der Bergwerke über das Vorliegen gültiger Betriebsplanzulassungen des / des benannten verwertenden Bergwerks / Berg-werke (hierzu gehört auch der gemäß Versatzverordnung Behörden bestätigte Langzeitsicherheitsnachweis) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Ggf. Eigenerklärung als Einlieferer in das/die benannten Bergwerke über die gültigen Be-triebsplanzulassungen des/der benannten verwertenden Bergwerks / Bergwerke (hierzu gehört auch der gemäß Versatzverordnung Behörden bestätigte Langzeitsicherheitsnach-weis) sowie über das Vorliegen einer Annahmeerklärung des / der Bergwerk(e) unter An-gabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (austellende Stelle, Datum, Akten-zeichen etc.).
- Eigenerklärung über die Zulassungen / Betriebsgenehmigungen der eigenen Anlagen für die Belieferung des / der Bergwerk(e) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren In-formationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Eine Beschreibung des Verwertungsverfahrens, aus dem die maßgeblichen Verfahrens-schritte ab Abnahme bis zur Verwertung der in diesem Leistungsverzeichnis gegenständlichen Reststoffe zu Versatzzwecken im Bergversatz beschrieben werden. Erforderlich ist die Angabe des / der Versatzbergwerke für die stoffliche Verwertung mit Darstellung des Verwertungsverfahrens sowie ggfs. des erforderlichen Aufbereitungs-/ Konditionierungsverfahrens, sowie Angabe über das Vorliegen einer bergrechtlichen Betriebsplanbeschreibung für den Versatz / Verwertung
- Eigenerklärung über das Vorliegen des abfallrechtlichen Nachweises nach TgV (Transport-genehmigungsverordnung) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Sofern einschlägig: Eigenerklärung über den transportrechtlichen Nachweis nach ADR/GGVSEB (Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit (technisch und genehmigungsrechtlich) von mind. zwei unabhängig voneinander arbeitenden Entsorgungsanlagen, die in Summe das 2,5-fache der zu entsorgenden Menge garantieren können unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (Entsorgungsanlagen, Kapazitäten etc.).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Genehmigungen / Zulassungen für die Entsorgung der Rest-stoffe dieser Ausschreibung bei Auftragsbeginn der Entsorgungsleistung vorliegen unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (Genehmigungen, austellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).