Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Der Bewerber soll in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt haben.
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der jährliche Umsatz soll sich in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf mindestens 1,5 Mio. EUR belaufen.