Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen bzw. der hohen Auslastung und dem Bedarf im Personen- und Güterverkehr mit einer höheren Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Im Zuge der Streckenertüchtigung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke von 160 km/h auf 200 km/h angehoben werden. In den Jahren 2020 / 2021 fanden für die Ausbaustrecke Baugrund-Vorerkundungen in Stufe 1, statt, in dessen Folge für die PfA 8.5 bis 8.9 jeweils ein separates Streckengutachten sowie Geotechnische Berichte für ausgewählte Kunstbauwerke erstellt wurden. In der hier ausgeschriebenen Erkundungsstufe 2 sollen für alle entlang der Strecke vorliegenden (Kunst-) Bauwerke Haupterkundungen für deren Umbau bzw. Ersatzneubau sowie auch für Neubauten ausgeführt werden. Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten, Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Personenunterführungen, Lärmschutzwänden, Stützwänden , Durchlässen (Rohr-, Platten-, Rahmen-, Gewölbe-), Schutzrohren sowie im und am Gleis und in Böschungen mit allen dazugehörigen, einzuholenden Genehmigungen, Sicherungen und Sperrungen. Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Referenznummer: 23FEI65894
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen bzw. der hohen Auslastung und dem Bedarf im Personen- und Güterverkehr mit einer höheren Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Im Zuge der Streckenertüchtigung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke von 160 km/h auf 200 km/h angehoben werden. In den Jahren 2020 / 2021 fanden für die Ausbaustrecke Baugrund-Vorerkundungen in Stufe 1, statt, in dessen Folge für die PfA 8.5 bis 8.9 jeweils ein separates Streckengutachten sowie Geotechnische Berichte für ausgewählte Kunstbauwerke erstellt wurden. In der hier ausgeschriebenen Erkundungsstufe 2 sollen für alle entlang der Strecke vorliegenden (Kunst-) Bauwerke Haupterkundungen für deren Umbau bzw. Ersatzneubau sowie auch für Neubauten ausgeführt werden.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten, Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Personenunterführungen, Lärmschutzwänden, Stützwänden , Durchlässen (Rohr-, Platten-, Rahmen-, Gewölbe-), Schutzrohren sowie im und am Gleis und in Böschungen mit allen dazugehörigen, einzuholenden Genehmigungen, Sicherungen und Sperrungen.
Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-251637
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. GuD Geotechnik und Dynamik Consult Gmbh
2. DB E&C
3. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
4. Mailänder Consult GmbH
5. Krebs + Kiefer
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen bzw. der hohen Auslastung und dem Bedarf im Personen- und Güterverkehr mit einer höheren Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Im Zuge der Streckenertüchtigung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke von 160 km/h auf 200 km/h angehoben werden. In den Jahren 2020 / 2021 fanden für die Ausbaustrecke Baugrund-Vorerkundungen in Stufe 1, statt, in dessen Folge für die PfA 8.5 bis 8.9 jeweils ein separates Streckengutachten sowie Geotechnische Berichte für ausgewählte Kunstbauwerke erstellt wurden. In der hier ausgeschriebenen Erkundungsstufe 2 sollen für alle entlang der Strecke vorliegenden (Kunst-) Bauwerke Haupterkundungen für deren Umbau bzw. Ersatzneubau sowie auch für Neubauten ausgeführt werden.
“Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten,...”
Kurze Beschreibung
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten, Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Personenunterführungen, Lärmschutzwänden, Stützwänden , Durchlässen (Rohr-, Platten-, Rahmen-, Gewölbe-), Schutzrohren sowie im und am Gleis und in Böschungen mit allen dazugehörigen, einzuholenden Genehmigungen, Sicherungen und Sperrungen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320...”
Kurze Beschreibung
Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.
“Das Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320...”
Kurze Beschreibung
Das Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DE-TM-0094-M
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“79098 Freiburg”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
“Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt...”
Befähigung zur Berufsausübung
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über...”
Befähigung zur Berufsausübung
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
“Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen”
“- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.” Mehr anzeigen (15) “- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).”
“- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention”
“- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
“- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister”
“- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
“) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
“Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
“- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
“- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.”
“- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“- Qualifikationsnachweise für die im Projekt zum Einsatz vorgesehenen Fachkräfte nach DIN ISO 22475-1 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung, Probenahme...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Qualifikationsnachweise für die im Projekt zum Einsatz vorgesehenen Fachkräfte nach DIN ISO 22475-1 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung, Probenahme sowie Grundwassermessungen (nicht älter als 7 Jahre).
“- Zertifikat nach DVGW W 120-1: Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau” Mehr anzeigen (5) “- Nachweis über Bohrungen mit einer abgeteuften Tiefe von bis zu 30m. Anzugeben ist das Datum der Bohrung, das Bohrverfahren, das Projekt und der...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Nachweis über Bohrungen mit einer abgeteuften Tiefe von bis zu 30m. Anzugeben ist das Datum der Bohrung, das Bohrverfahren, das Projekt und der Auftraggeber mit Ansprechpartner
“- Mindestens eine erfolgreiche Bohrung im Lasteinzugbereich von Gleisanlagen außerhalb des Gefahrenbereichs. Anzugeben ist das Datum der Bohrung, das...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Mindestens eine erfolgreiche Bohrung im Lasteinzugbereich von Gleisanlagen außerhalb des Gefahrenbereichs. Anzugeben ist das Datum der Bohrung, das Projekt, der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
“Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
“Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft”
“in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme” Mehr anzeigen (2) “Bürgschaft für Mängelansprüche”
“in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder”
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (13) “Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere...”
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
“Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /...”
Zusätzliche Informationen
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
“Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner...”
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
“Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.”
“Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben,...”
Zusätzliche Informationen
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
“Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1....”
Zusätzliche Informationen
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 084-251637 (2023-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 142-452787 (2023-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 8.5-8.9, Bohrprogramm Stufe 2
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen bzw. der hohen Auslastung und dem Bedarf im Personen- und Güterverkehr mit einer höheren Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Im Zuge der Streckenertüchtigung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke von 160 km/h auf 200 km/h angehoben werden. In den Jahren 2020 / 2021 fanden für die Ausbaustrecke Baugrund-Vorerkundungen in Stufe 1, statt, in dessen Folge für die PfA 8.5 bis 8.9 jeweils ein separates Streckengutachten sowie Geotechnische Berichte für ausgewählte Kunstbauwerke erstellt wurden. In der hier ausgeschriebenen Erkundungsstufe 2 sollen für alle entlang der Strecke vorliegenden (Kunst-) Bauwerke Haupterkundungen für deren Umbau bzw. Ersatzneubau sowie auch für Neubauten ausgeführt werden.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten, Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Personenunterführungen, Lärmschutzwänden, Stützwänden , Durchlässen (Rohr-, Platten-, Rahmen-, Gewölbe-), Schutzrohren sowie im und am Gleis und in Böschungen mit allen dazugehörigen, einzuholenden Genehmigungen, Sicherungen und Sperrungen.
Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 37b95f34-8c41-4737-a90a-e4e0232b5ab3
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen bzw. der hohen Auslastung und dem Bedarf im Personen- und Güterverkehr mit einer höheren Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Im Zuge der Streckenertüchtigung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke von 160 km/h auf 200 km/h angehoben werden. In den Jahren 2020 / 2021 fanden für die Ausbaustrecke Baugrund-Vorerkundungen in Stufe 1, statt, in dessen Folge für die PfA 8.5 bis 8.9 jeweils ein separates Streckengutachten sowie Geotechnische Berichte für ausgewählte Kunstbauwerke erstellt wurden. In der hier ausgeschriebenen Erkundungsstufe 2 sollen für alle entlang der Strecke vorliegenden (Kunst-) Bauwerke Haupterkundungen für deren Umbau bzw. Ersatzneubau sowie auch für Neubauten ausgeführt werden.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten, Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Personenunterführungen, Lärmschutzwänden, Stützwänden , Durchlässen (Rohr-, Platten-, Rahmen-, Gewölbe-), Schutzrohren sowie im und am Gleis und in Böschungen mit allen dazugehörigen, einzuholenden Genehmigungen, Sicherungen und Sperrungen.
Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Postleitzahl: 79098
Stadt: Freiburg im Breisgau
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Sax + Klee GmbH - Bauunternehmung
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023894985
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sax + Klee GmbH - Bauunternehmung
Nationale Registrierungsnummer: afaf5d5a-c9f3-4ac2-ae86-4ebd93533856
Postanschrift: Dalbergstr. 30 - 34
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Umwelttechnik
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 621182130 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Bohrlochversuche an weiteren Bohrpunkten müssen durch den AN (ARGE Baugrund) erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit der Herrichtung des...”
Andere zusätzliche Informationen
Die Bohrlochversuche an weiteren Bohrpunkten müssen durch den AN (ARGE Baugrund) erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit der Herrichtung des Bohrlochs stehen. In Abhängigkeit des Bohrlochversuchs muss entweder das Bohrloch vollständig oder bis in eine schichtenabhängige Tiefe hergerichtet werden. Daran anschließend erfolgt die Durchführung des Bohrlochversuchs. Die Schließung oder der Ausbau des Bohrlochs erfolgt anschließend durch den AN. Der AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Projekterfahrung, Vorortkenntnisse, um diese Bohrlochversuche abstimmen und koordinieren zu können. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen werden zusätzliche Vororteinweisungen sowie weitere Koordinationsaufwände erforderlich, welche sich nachteilig auf die Durchführung der Bohr arbeiten auswirken. Es ist davon auszugehen, dass zusätzliche und nicht kalkulierbare Risiken bei der Durchführung der Bohr arbeiten entstehen
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
“Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt,...”
Text
Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzen Bergs liefern wird. Diese Erkenntnisse sorgen dafür, dass die entsprechenden gründungstechnischen Empfehlungen erstellt werden können, welche wiederum die Basis der vertieften Planung bilden. Für die gleisfernen Bohr arbeiten im Bereich des Batzenbergtunnels werden gemäß des Hauptvertrags akustische und optische Bohrlochscans, Wasserdurchlässigkeitstests und Bohrloch Aufweitung versuche durch den AN (ARGE Baugrund) durchgeführt. Im Rahmen der Durchführung der Bohr arbeiten wurde durch den Baugrundgutachter festgestellt, dass weitere Bohrlochversuche erforderlich werden, um fundierte Ergebnisse für die vertiefende Planung des Batzen Berg Tunnel zu liefern.
Durch diese Bohrlochversuche an weiteren Bohrpunkten kann der AN (ARGE Baugrund) gewährleisten, dass die erforderlichen Erkenntnisse für fundierte Baugrundgutachten/gründungstechnische Empfehlungen geliefert werden und sorgt somit dafür, dass der werkvertragliche Erfolg erzielt wird.
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Quelle: OJS 2024/S 111-339434 (2024-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-16) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“NT01, 01, 01,01,01 Im Zuge der Bohr arbeiten wurde festgestellt, dass die vertraglich vereinbarte Menge des zu entsorgenden Bodenmaterial nicht ausreichen...”
Andere zusätzliche Informationen
NT01, 01, 01,01,01 Im Zuge der Bohr arbeiten wurde festgestellt, dass die vertraglich vereinbarte Menge des zu entsorgenden Bodenmaterial nicht ausreichen wird. Aufgrund der gestiegenen Menge an Bodenmaterial kann dieses nicht direkt entsorgt werden. Das Material muss durch den AN zunächst zwischengelagert werden. Es muss fachgerecht beprobt und entsorgt werden. Ausschließlich durch dieses Vorgehen der Bohrgutentsorgung kann der AN (ARGE Baugrund) gewährleisten, dass die Vorschriften zur Entsorgung eingehalten werden. Die Entsorgung des nicht weiter- oder wiederverwendeten Materials muss durch den AN (ARGE Baugrund) erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit der Durchführung der Bohr arbeiten und dem dadurch direkt anfallenden Bodenmaterial steht, da das Material umgehend fachgerecht zwischengelagert werden muss, um potentielle Verunreinigung zu vermeiden. Bei einer Neuvergabe sind Zusatzkosten aufgrund Einarbeitung und Abstimmungen mit der BÜW zu erwarten. Hinzu kämen vsl. Bohrstillstandszeiten.
NT02, 02, 02, 02, 02, 02 Beim Erbohren der lokal variierenden geologischen Baugrundschichten wurde durch die BÜW festgestellt, dass nicht alle Grundwassermessstellen mit einem Nenndurchmesser 125 mm (DN 125) hergestellt werden müssen. Nach Einschätzung der BÜW die Bohrlöcher auf 219 mm aufgeweitet werden und ein Einbau von Grundwassermessstellen mit einem Nenndurchmesser 50 mm (DN 50) erfolgen. Der Einbau der Grundwassermessstellen DN 50 und das Aufweiten auf 219 mm muss durch den AN erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit den Bohr arbeiten bzw. Herstellung des Bohrlochs stehen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜW zu erwarten. Außerdem ist davon auszugehen, dass zusätzliche und nicht kalkulierbare Risiken entstehen, wie bspw. erhöhte Bohrstillstandzeiten aufgrund der Behinderung des ANs.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
“NT01,01, 01, 01, 01, Bohrstillstandszeiten
NT02, 02, 02, 02, 02, 02 Erbohren der lokal variierenden geologischen Baugrundschichten”
Quelle: OJS 2024/S 160-496063 (2024-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-07) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Dalbergstraße 30-34
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Grundlage für die konzeptionelle Erstellung des Bohrprogramms waren die ersten Erkenntnisse aus der Vorplanung sowie dem Bohrprogramm Stufe 1. Zu diesem...”
Andere zusätzliche Informationen
Die Grundlage für die konzeptionelle Erstellung des Bohrprogramms waren die ersten Erkenntnisse aus der Vorplanung sowie dem Bohrprogramm Stufe 1. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle bekannten Randbedingungen berücksichtigt. Mit den nun fertiggestellten Vorplanungsheften wurde festgestellt, dass weitere Bauwerke (bspw. Lärmschutzwände, etc.) hinzugekommen sind. Des Weiteren müssen in bestimmten Böschungsbereichen die Erkundungsraster der Bohrungen verengt werden, um den Vorort erbohrten Baugrund, mit Hinblick auf den Aspekt Standsicherheit, vertiefter beurteilen zu können. Der Baugrund und dessen lokal variierender Schichtenverlauf ist nicht durchgehend auf Basis von geologischen Karten vorhersehbar. Dies führt dazu, dass Nacherkundungen erforderlich werden, damit die geotechnischen Vorgaben und Normen erfüllt werden und somit der Geotechniker zuverlässige gründungstechnische Empfehlungen für die vertiefte Planung formulieren kann. Somit verursacht das kontinuierliche Fortschreiten der Planung und die Festlegung der Vorzugsvarianten sowie der vor Ort festgestellte Untergrund eine Unvorhersehbarkeit und führt zur Erforderlichkeit der Nacherkundungen. Zusammenfassend waren die Änderungen der Leistung für den AG auch unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar und konnten nicht von vorneherein in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
“AO02: Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus,...”
Text
AO02: Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. Mit den fertiggestellten Vorplanungsheften wurde festgestellt, dass weitere Bauwerke (bspw. Lärmschutzwände, etc.) hinzugekommen sind und dieser mittels Bohrungen erkundet werden müssen. Des Weiteren müssen in bestimmten Böschungsbereichen die Erkundungsraster der Bohrungen verengt werden, um den Vorort erbohrten Baugrund, mit Hinblick auf den Aspekt Standsicherheit, vertiefter beurteilen zu können.
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Quelle: OJS 2025/S 070-227810 (2025-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“lfd. Nr. 06. (8.1) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst...”
Andere zusätzliche Informationen
lfd. Nr. 06. (8.1) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen.
lfd. Nr. 06. (8.2) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen.
lfd. Nr. 06. (8.3) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen.
lfd. Nr. 06. (8.9) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen.
lfd. Nr. 06. (8.10) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
“lfd. Nr. 06. (8.1) - Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke,...”
Text
lfd. Nr. 06. (8.1) - Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzenbergs liefern wird. Die Durchführbarkeit und abschließende Lage der Erkundungen ist stark an die örtlichen Verhältnisse geknüpft. Dies führt dazu, dass Erkundungen, dessen Durchführung in Randbereichen geplant sind, wie Grünstreifen, auf Straßen geschoben werden müssen und somit eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich wird.
lfd. Nr. 06. (8.2) - Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzenbergs liefern wird. Die Durchführbarkeit und abschließende Lage der Erkundungen ist stark an die örtlichen Verhältnisse geknüpft. Dies führt dazu, dass Erkundungen, dessen Durchführung in Randbereichen geplant sind, wie Grünstreifen, auf Straßen geschoben werden müssen und somit eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich wird.
lfd. Nr. 06. (8.3) - Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzenbergs liefern wird. Die Durchführbarkeit und abschließende Lage der Erkundungen ist stark an die örtlichen Verhältnisse geknüpft. Dies führt dazu, dass Erkundungen, dessen Durchführung in Randbereichen geplant sind, wie Grünstreifen, auf Straßen geschoben werden müssen und somit eine verkehrsrechtliche
lfd. Nr. 06. (8.9) - Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzenbergs liefern wird. Die Durchführbarkeit und abschließende Lage der Erkundungen ist stark an die örtlichen Verhältnisse geknüpft. Dies führt dazu, dass Erkundungen, dessen Durchführung in Randbereichen geplant sind, wie Grünstreifen, auf Straßen geschoben werden müssen und somit eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich wird.
lfd. Nr. 06. (8.10) - Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzenbergs liefern wird. Die Durchführbarkeit und abschließende Lage der Erkundungen ist stark an die örtlichen Verhältnisse geknüpft. Dies führt dazu, dass Erkundungen, dessen Durchführung in Randbereichen geplant sind, wie Grünstreifen, auf Straßen geschoben werden müssen und somit eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich wird.
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Quelle: OJS 2025/S 153-526740 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Im Rahmen der Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung wurden seitens der Behörde Landratsamt Emmendingen Nebenbestimmungen zur Durchführung der...”
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung wurden seitens der Behörde Landratsamt Emmendingen Nebenbestimmungen zur Durchführung der Bohrarbeiten festgelegt. Für die Bohrarbeiten in den engeren Wasserschutzzonen (Zonen I und II) wurde Folgendes durch die Behörde festgelegt: "Während der Bohrarbeiten und mindestens 40 Tage nach Abschluss der Bohrarbeiten ist seitens des Antragstellers ein Überwachungsmonitoring durchzuführen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Trinkwasserbrunnen auszuschließen." Somit wird ein Probenehmer erforderlich, welcher für die Probenahme und Analytik bzw. das Monitoring an Trinkwasserbrunnen zertifiziert ist. Ein Probenehmer für Grundwasserproben ist hierfür nicht ausreichend qualifiziert. Die Festlegung der Behörde und das damit verbundene Erfordernis zur Durchführung eines Monitoring war nicht vorhersehbar. Die Umsetzung der Probenahme und Analytik ist eine elementare Voraussetzung dafür, dass die Erkundungen durchgeführt werden können und trägt somit dazu bei, dass der werkvertragliche Erfolg erfüllt werden kann.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
“AO03: Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen...”
Text
AO03: Der Hauptvertrag beinhaltet das Bohrprogramm Stufe 2, welches Erkenntnisse über den Baugrund im Bereich des Oberbaus, Stützbauwerke, Stationen (Haltepunkt, Bahnhöfe) und Batzenbergs liefern wird. Diese Erkenntnisse sorgen dafür, dass die entsprechenden gründungstechnischen Empfehlungen erstellt werden können, welche wiederum die Basis der vertieften Planung bilden. Aufgrund der Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Genehmigung durch die Behörde Landratsamt Emmendingen wird ein Probenehmer verpflichtend, welcher für die Probenahme und Analytik bzw. das Monitoring an Trinkwasserbrunnen zertifiziert ist
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Quelle: OJS 2025/S 153-528508 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-13)
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“lfd. Nr. 07.1 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang...”
Andere zusätzliche Informationen
lfd. Nr. 07.1 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten.
lfd. Nr. 07.2 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten.
lfd. Nr. 07.3 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten.
lfd. Nr. 07.4 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten.
lfd. Nr. 07.5 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
“lfd. Nr. 07.1 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des...”
Text
lfd. Nr. 07.1 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. In den Vorbemerkungen des Vertrags wurden bekannte Altlastenverdachtsflächen (kontaminierte Flächen) benannt und kurz beschrieben. Im Zuge der Vorbereitung der Bohrarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass spezifische Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderlich sind. Diese Arbeiten bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen.
lfd. Nr. 07.2 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. In den Vorbemerkungen des Vertrags wurden bekannte Altlastenverdachtsflächen (kontaminierte Flächen) benannt und kurz beschrieben. Im Zuge der Vorbereitung der Bohrarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass spezifische Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderlich sind. Diese Arbeiten bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen.
lfd. Nr. 07.3 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. In den Vorbemerkungen des Vertrags wurden bekannte Altlastenverdachtsflächen (kontaminierte Flächen) benannt und kurz beschrieben. Im Zuge der Vorbereitung der Bohrarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass spezifische Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderlich sind. Diese Arbeiten bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen.
lfd. Nr. 07.4 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. In den Vorbemerkungen des Vertrags wurden bekannte Altlastenverdachtsflächen (kontaminierte Flächen) benannt und kurz beschrieben. Im Zuge der Vorbereitung der Bohrarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass spezifische Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderlich sind. Diese Arbeiten bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen.
lfd. Nr. 07.5 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. In den Vorbemerkungen des Vertrags wurden bekannte Altlastenverdachtsflächen (kontaminierte Flächen) benannt und kurz beschrieben. Im Zuge der Vorbereitung der Bohrarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass spezifische Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderlich sind. Diese Arbeiten bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 155-534223 (2025-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“07 - Die Grundlage für die konzeptionelle Erstellung des Bohrprogramms waren die ersten Erkenntnisse aus der Vorplanung sowie dem Bohrprogramm Stufe 1. Zu...”
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07 - Die Grundlage für die konzeptionelle Erstellung des Bohrprogramms waren die ersten Erkenntnisse aus der Vorplanung sowie dem Bohrprogramm Stufe 1. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle bekannten Randbedingungen berücksichtigt. Mit den nun fertiggestellten Vorplanungsheften wurde festgestellt, dass weitere Bauwerke (bspw. Lärmschutzwände, etc.) hinzugekommen sind. Des Weiteren müssen in bestimmten Böschungsbereichen die Erkundungsraster der Bohrungen verengt werden, um den Vorort erbohrten Baugrund, mit Hinblick auf den Aspekt Standsicherheit, vertiefter beurteilen zu können. Der Baugrund und dessen lokal variierenderSchichtenverlauf ist nicht durchgehend auf Basis von geologischen Karten vorhersehbar. Dies führt dazu, dass Nacherkundungen erforderlich werden, damit die geotechnischen Vorgaben und Normen erfüllt werden und somit der Geotechniker zuverlässige gründungstechnische Empfehlungen für die vertiefte Planung formulieren kann. Somit verursacht das kontinuierliche Fortschreiten der Planung und die Festlegung der Vorzugsvarianten sowie der vor Ort festgestellte Untergrund eine Unvorhersehbarkeit und führt zur Erforderlichkeit der Nacherkundungen. Zusammenfassend waren die Änderungen der Leistung für den AG auch unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar und konnten nicht von vorneherein in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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“07 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus,...”
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07 - Im Hauptvertrag ist das Bohrprogramm Stufe 2 enthalten, dessen Ziel es ist, detaillierte Erkenntnisse über den Baugrund in den Bereichen des Oberbaus, der Stützbauwerke, der Stationen sowie des Batzenbergs zu gewinnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für gründungstechnische Empfehlungen, welche wiederum essenziell für die vertiefte Planung sind. Mit den fertiggestellten Vorplanungsheften wurde festgestellt, dass weitere Bauwerke (bspw. Lärmschutzwände, etc.) hinzugekommen sind und dieser mittels Bohrungen erkundet werden müssen. Des Weiteren müssen in bestimmten Böschungsbereichen die Erkundungsraster der Bohrungen verengt werden, um den Vorort erbohrten Baugrund, mit Hinblick auf den Aspekt Standsicherheit, vertiefter beurteilen zu können.
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Quelle: OJS 2026/S 039-133878 (2026-02-24)