Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von labormedizinischen Untersuchungen für die Polizei NRW

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von labormedizinischen Untersuchungen für die Polizei NRW abzuschließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blutuntersuchungen
Referenznummer: ZA4.2/1001228141/Gro
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von labormedizinischen Untersuchungen für die Polizei NRW abzuschließen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blutuntersuchungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Labordienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
E-Mail: tdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 203/4175-74206 📞
Fax: +49 203/4175-6998 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5YW1R0N14M/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5YW1R0N14M 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 081-244638
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YW1R0N14M
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) anzugebende Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 1.200.000 Euro über die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung von maximal 4 Jahren ab Zuschlagserteilung. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers ist nicht gegeben.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10 47059 Duisburg Abrufende Stellen sind alle polizeiärztlichen Dienststellen des Landes NRW, die in Kapitel D1 aufgeführt sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die
Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung.
Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
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Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Das entsprechende
Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des
Angebotes vorlegen. (Das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig
ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de
- abgerufen werden.)
Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistungen in dem Formular anzugeben.
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Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Das
entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden keine Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden keine Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesoberbehörde
Kontakt
Kontaktperson: Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5YW1R0N14M/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
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Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
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nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YW1R0N14M

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Telefon: +49 203/4175-74200 📞
E-Mail: tdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Fax: +49 203/4175-6998 📠
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
Quelle: OJS 2023/S 081-244638 (2023-04-20)