Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier

Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)

Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB und § 21 VgV zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier vom 01.07.2023 bis 31.12.2023

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Referenznummer: 114-H 4502/57/4-2023
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB und § 21 VgV zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier vom 01.07.2023 bis 31.12.2023
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckpapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)
Postanschrift: Brückenstraße 10
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lsf.sachsen.de/ 🌏
E-Mail: zebs@lsf.smf.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351827-0 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187ffb406c5-7d3fafffbd03b98b 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-12 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 092-283448
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 559327.30 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Recyclingpapiere
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Recyclingpapieren für
diverse Behörden im Freistaat Sachsen (Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023)
Bezeichnung des Loses: holzfreie Papiere
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von holzfreien Papieren für

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:53
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187ffb406c5-7d3fafffbd03b98b 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 092-283448 (2023-05-09)