Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstoffkombination Doravirin, Lamivudin, Tenofovir ATC-Code: J05AR24 für die Zeit vom 01.12.2021 bis zum 30.11.2023
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-26.
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.spectrumK.de🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: spectrumK GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 15-17
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verträge Arzneimittel
E-Mail: open-house@spectrumk.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.spectrumK.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Krankenkassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstoffkombination Doravirin, Lamivudin, Tenofovir ATC-Code: J05AR24 für die...”
Titel
Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstoffkombination Doravirin, Lamivudin, Tenofovir ATC-Code: J05AR24 für die Zeit vom 01.12.2021 bis zum 30.11.2023
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
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Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Frühester Vertragsbeginn ist der 01.12.2021 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 08.11.2021 bei der unter I.3)...”
Beschreibung der Beschaffung
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.12.2021 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 08.11.2021 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 30.11.2023
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich einmalig um maximal 6 Monate durch den pharmazeutischen Unternehmer oder durch spectrumK verlängert werden....”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich einmalig um maximal 6 Monate durch den pharmazeutischen Unternehmer oder durch spectrumK verlängert werden. Einseitig ausgesprochene Verlängerungen erlangen keine Wirksamkeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über die Zuverlässigkeit,
b) Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate – bezogen auf den Beginn der Vertragslaufzeit).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über das Vorliegen der Zulassung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG,
b) Erklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gem. § 13 Abs. 1 AMG,
c) Erklärung über die Einhaltung von Schutzrechten.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 999
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Arzneimittelmanagement Essen
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 211-550729 (2021-10-26)