Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (ATC-Code: L01EG02 und L04AA18)
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (ATC-Code: L01EG02, patentfreie onkologische Indikation, die nicht im Zusammenhang mit TSC stehen und L04AA18) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Vertragspartner sind einzusehen unter: https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (ATC-Code: L01EG02, patentfreie...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (ATC-Code: L01EG02, patentfreie onkologische Indikation, die nicht im Zusammenhang mit TSC stehen und L04AA18) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2024-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-087295
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
“Der unter II. 2.4 begonnene Text wird an dieser Stelle fortgesetzt: Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, sind einzig der Nutzung dieses...”
Der unter II. 2.4 begonnene Text wird an dieser Stelle fortgesetzt: Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Quelle: OJS 2022/S 035-087295 (2022-02-14)