Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02)
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2021 bis zum 31.7.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Vertragspartner sind einzusehen unter: https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-05-25 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Immunsuppressiva
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immunsuppressiva 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: rabattvertraege@nds.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-266447
ABl. S-Ausgabe: 102
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 102-266447 (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Immunsuppressiva
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2021 bis zum 31.7.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Vertragspartner sind einzusehen unter: https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immunsuppressiva 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: rabattvertraege@nds.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-266447
ABl. S-Ausgabe: 102
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2021 bis zum 31.7.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
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Die Vertragspartner sind einzusehen unter: https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds.
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell“ abzuschließen.
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Die AOK Niedersachsen wird keine Auswahlentscheidung treffen und jedem interessierten pharmazeutischen Unternehmen ein identisches Vertragsangebot unterbreiten. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Alle Verträge enden spätestens am 31.7.2023, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende. Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel 6 bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
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Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern.
Verträge zu dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.8.2021 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.6.2021 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es liegt keine Bindung an vergaberechtliche Vorgaben vor, da mangels Auswahlentscheidung durch die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen unter den interessierten, geeigneten pharmazeutischen Unternehmen und einer diskriminierungsfreien Beitrittmöglichkeit dieser Unternehmen kein öffentlicher Auftrag vergeben wird. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 160 ff GWB) ist daher nur eröffnet, wenn mit dem Rechtsbehelf gleichwohl das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags -also einer Auswahlentscheidung (vgl. EuGHC-9/17 und C-410/14) – im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU/ § 103 GWB behauptet wird. Rein vorsorglich für den Fall eines Vergabenachprüfungsverfahrens wird zudem auf die Bestimmungen des GWB, insbesondere auf §§ 134, 135, 160, 168 GWB, hingewiesen.
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Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen, deren Zuständigkeit in §§ 51 ff. SGG (zur örtlichen Zuständigkeit § 57 SGG) geregelt ist. Das Vorverfahren, den einstweiligen Rechtsschutz sowie das Verfahren im ersten Rechtszug regeln §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
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