Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest, veröffentlicht 2023
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98 Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB , Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-01.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: OH-NL-SW 2023-001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98
Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB ,
Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB
Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen
Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau
Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M
Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB.
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem
Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98
Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB ,
Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB
Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen
Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau
Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M
Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB.
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem
Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2025-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-06 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 046-135548
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98
Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB ,
Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB
Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen
Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau
Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M
Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB.
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem
Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bezeichnung des Loses: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bezeichnung des Loses: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Schadstoffuntersuchungen mit
Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98.
Bezeichnung des Loses: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB.
Bezeichnung des Loses: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB.
Bezeichnung des Loses: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB , Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV
Beton-StB , Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB.
Bezeichnung des Loses: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB.
Bezeichnung des Loses: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB.
Bezeichnung des Loses: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 8 sind Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB.
Bezeichnung des Loses: Längsebenheitsmessung
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 9 sind Längsebenheitsmessung.
Bezeichnung des Loses: Griffigkeitsmessungen
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 10 sind Griffigkeitsmessungen.
Bezeichnung des Loses: Konstruktiver Ingenieurbau
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 11 sind Untersuchungen/Prüfungen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau.
Bezeichnung des Loses: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 12 sind Untersuchungen/Prüfungen im Bereich Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M.
Bezeichnung des Loses: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 13 sind Untersuchungen/Prüfungen im Bereich Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Mindeststandards:
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
•Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
•Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:58
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2026-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2025-12-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:58
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 0,00
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest, veröffentlicht 2023" der Niederlassung Südwest an die Vergabestelle zu
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest, veröffentlicht 2023" der Niederlassung Südwest an die Vergabestelle zu
richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist,
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist,
werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die
Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Stuttgart
Postanschrift: Augustenstraße 5
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7116673-6800📞
Fax: +49 7116673-6801 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Telefon: +49 30403680800📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680811 📠
Internetadresse: https://www.autobahn.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 046-135548 (2023-03-01)
Ergänzende Angaben (2023-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦