Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen im Open-House-Verfahren 2026 ff.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt: •LB 01: Böden und Bodenverbesserungen •LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische •LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen •LB 04: Beton nach ZTV Beton •LB 05: Konstr. Ingenieurbau •LB 06: Asphaltbauweisen oLB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen oLB 06.04: Performance Prüfungen •LB 07: Bitumenuntersuchungen •LB 08: Fugenfüllstoffe •LB 09: Oberflächeneigenschaften oLB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen oLB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen oLB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM oLB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT oLB 09.05: Texturmessungen •LB 10: Fahrbahnmarkierung •LB 11: Voruntersuchungen oLB 11.01: Asphalt oLB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken oLB 11.03: Schichten ohne Bindemittel oLB 11.04: Böden oLB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau •LB 12: Umweltanalytik •LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung im Wege eines Open-House Verfahrens zu vergeben. Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen im Open-House-Verfahren 2026 ff.
Referenznummer: OH-Region S-2026-001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und
Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt:
•LB 01: Böden und Bodenverbesserungen
•LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische
•LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen
•LB 04: Beton nach ZTV Beton
•LB 05: Konstr. Ingenieurbau
•LB 06: Asphaltbauweisen
oLB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen
oLB 06.04: Performance Prüfungen
•LB 07: Bitumenuntersuchungen
•LB 08: Fugenfüllstoffe
•LB 09: Oberflächeneigenschaften
oLB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen
oLB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen
oLB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM
oLB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT
oLB 09.05: Texturmessungen
•LB 10: Fahrbahnmarkierung
•LB 11: Voruntersuchungen
oLB 11.01: Asphalt
oLB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken
oLB 11.03: Schichten ohne Bindemittel
oLB 11.04: Böden
oLB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau
•LB 12: Umweltanalytik
•LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung im Wege eines Open-House Verfahrens zu vergeben. Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und
Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt:
•LB 01: Böden und Bodenverbesserungen
•LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische
•LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen
•LB 04: Beton nach ZTV Beton
•LB 05: Konstr. Ingenieurbau
•LB 06: Asphaltbauweisen
oLB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen
oLB 06.04: Performance Prüfungen
•LB 07: Bitumenuntersuchungen
•LB 08: Fugenfüllstoffe
•LB 09: Oberflächeneigenschaften
oLB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen
oLB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen
oLB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM
oLB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT
oLB 09.05: Texturmessungen
•LB 10: Fahrbahnmarkierung
•LB 11: Voruntersuchungen
oLB 11.01: Asphalt
oLB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken
oLB 11.03: Schichten ohne Bindemittel
oLB 11.04: Böden
oLB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau
•LB 12: Umweltanalytik
•LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung im Wege eines Open-House Verfahrens zu vergeben. Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff.
Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt:
•LB 01: Böden und Bodenverbesserungen
•LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische
•LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen
•LB 04: Beton nach ZTV Beton
•LB 05: Konstr. Ingenieurbau
•LB 06: Asphaltbauweisen
oLB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen
oLB 06.04: Performance Prüfungen
•LB 07: Bitumenuntersuchungen
•LB 08: Fugenfüllstoffe
•LB 09: Oberflächeneigenschaften
oLB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen
oLB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen
oLB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM
oLB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT
oLB 09.05: Texturmessungen
•LB 10: Fahrbahnmarkierung
•LB 11: Voruntersuchungen
oLB 11.01: Asphalt
oLB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken
oLB 11.03: Schichten ohne Bindemittel
oLB 11.04: Böden
oLB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau
•LB 12: Umweltanalytik
•LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass
über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.07.2028 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des
Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.07.2028. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal
bis zum 31.07.2029 bzw. 31.07.2030 verlängert werden.
Die Niederlassung Südbayern wird erst ab dem 02.04.2027 Leistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen.
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff.
Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt:
•LB 01: Böden und Bodenverbesserungen
•LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische
•LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen
•LB 04: Beton nach ZTV Beton
•LB 05: Konstr. Ingenieurbau
•LB 06: Asphaltbauweisen
oLB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen
oLB 06.04: Performance Prüfungen
•LB 07: Bitumenuntersuchungen
•LB 08: Fugenfüllstoffe
•LB 09: Oberflächeneigenschaften
oLB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen
oLB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen
oLB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM
oLB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT
oLB 09.05: Texturmessungen
•LB 10: Fahrbahnmarkierung
•LB 11: Voruntersuchungen
oLB 11.01: Asphalt
oLB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken
oLB 11.03: Schichten ohne Bindemittel
oLB 11.04: Böden
oLB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau
•LB 12: Umweltanalytik
•LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass
über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.07.2028 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des
Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.07.2028. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal
bis zum 31.07.2029 bzw. 31.07.2030 verlängert werden.
Die Niederlassung Südbayern wird erst ab dem 02.04.2027 Leistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungserbringung erfolgt im Bereich der Region Süd
(Niederlassungen Nordbayern, Südbayern und Südwest)
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption 2-mal für je 12 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben. Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.07.2029 bzw. 31.07.2030 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben. Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.07.2029 bzw. 31.07.2030 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-07-31 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2028-07-31 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2028-07-31 23:59:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Erweiterte bzw. korrigierte Anträge können jederzeit wiederholt neu eingereicht werden.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff." der Niederlassung Südwest für die Region Süd an die die unter Ziff. 1.1. genannte Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein
weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit
möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft.
Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die
Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu
verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff." der Niederlassung Südwest für die Region Süd an die die unter Ziff. 1.1. genannte Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein
weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit
möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft.
Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die
Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu
verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Körper überprüfen
Name: Zuständiges Verwaltungsgericht
Nationale Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: xxx
Postleitzahl: xx
Postort: xxx
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-519231 (2026-07-24)