Abschluss eines Rahmenvertrages sowie der objektkonkreten Einzelverträge zur Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit Notrufsystemen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Rahmenvertrages sowie der objektkonkreten Einzelverträge zur Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit...”
Titel
Abschluss eines Rahmenvertrages sowie der objektkonkreten Einzelverträge zur Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit Notrufsystemen
228-23-OV-BWO
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Nord-West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Rolltreppen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Aufzugsanlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit Notrufsystemen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungserbringungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Süd-Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit Notrufsystemen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung und Formular Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen;
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregister vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers.
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.
2) Eigenerklärung zur Qualifikation der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.
2) Eigenerklärung zur Qualifikation der beschäftigten/eingesetzten Arbeitskräfte der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung
3) Nachweis der eingesetzten Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten - siehe Formular Eignung
4) Zertifizierung zum Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
5) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen je Referenz sind zwingend nachzuweisen. - siehe Formular Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu 2) Im Mittel der Jahre 2022, 2021, 2020 mindestens 1 Meister (Elektromeister, Mechatronikmeister oder Metallbaumeister) oder mit in der Qualifikation...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 2) Im Mittel der Jahre 2022, 2021, 2020 mindestens 1 Meister (Elektromeister, Mechatronikmeister oder Metallbaumeister) oder mit in der Qualifikation gleichwertigem Abschluss nachgewiesen werden
zu 3) Alle eingesetzten Aufzugsfachmonteure sind zertifizierte Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten mit gültigem Nachweis
zu 4) Zertifizierung zum Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz mit gültigem Nachweis
zu 5) mindestens 3 Referenzen mit Wartungsprojekten mit mind. 200 Anlagen von einem Betreiber und einer bereits erbrachten Vertragslaufzeit von min. zwei Jahren und einer relevanten Leistungserbringung ab 2016.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“BVB Mindeststundenentgelt, BVB Verhinderung von Benachteiligungen, BVB Kontrolle Sanktionen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle Berlinovo
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder...”
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil
beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage
nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden
Mindestdeckungssummen erbringen wird:
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme mind. 5.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
- für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 3.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall
und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen
(MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3030138316📞
Fax: +49 3030137613 📠
URL: www.berlin.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes BerlinPostanschrift
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3030138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3030137613 📠
URL: www.berlin.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 137-437060 (2023-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit Notrufsystemen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen mit Notrufsystemen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 137-437060
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 Nord-West
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TK Aufzüge GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 016-043800 (2024-01-18)