Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
- Angebotsschreiben
- Nachweis über die Vorlage der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen
- Nachweis und Beschreibung der Systeme der betrieblichen Qualitätssicherung und namentliche Nennung der Technischen Leitung
- Vorlage eines Unternehmensportraits aus dem zumindest hervorgeht, wie viel Personal beschäftigt ist, wie lange das Unternehmen bereits am Markt vertreten ist und welche Beschäftigungsfelder abgedeckt werden
- Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens, bei welchem Personen- und sonstige Schäden versichert sind. Die Deckungssumme der nachzuweisenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden soll pauschal mindestens 1.000.000,00 EUR betragen
- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576
Sollte Ihr Unternehmen die o.g. Nachweise und Erklärungen bereits im laufenden Kalenderjahr der Beschaffungsstelle der Stadt Aachen vorgelegt haben und liegt eine entsprechende Präqualifizierung vor, so ist Ihr Unternehmen von der Pflicht zur erneuten Vorlage dieser Unterlagen befreit, soweit das Ende der Angebotsfrist im laufenden Kalenderjahr liegt.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind von allen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen:
- Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Referenzliste zur Ausschreibung" durch Angabe von mindestens vier geeigneten und vergleichbaren Referenzen (vier Referenzen = vier Auftraggeber) über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts, des Leistungsumfangs (insbesondere Auftragswert und Quadratmeterfläche) sowie des Auftraggebers. Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen. Der Umfang ist dann etwa gleich groß, wenn dieser mindestens 80% der angebotenen Quadratmeterfläche pro Jahr entspricht. Es sind mindestens vier dieser Referenzen erforderlich, um unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung eine objektive und verhältnismäßige Überprüfung der Eignung und Leistungsfähigkeit der einzelnen Bieter im Rahmen einer ausreichenden Tatsachengrundlage zu ermöglichen. Bei Reinigungsfirmen, welche bereits für die Stadt Aachen Glas- und Rahmenreinigungsleistungen erbringen, ist eine Referenzliste entbehrlich, es sei denn, die unter Vertrag stehenden Objekte sind mit den nun ausgeschriebenen Objekten nicht vergleichbar (s. o.)
- Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit von Reinigungs- und Pflegemittel gemäß Anlage 3a
- Ggfls. Nachweis / Erklärung gemäß Punkt 6 der besonderen Bewerbungsbedingungenn.
Wichtiger Hinweis!
Das Angebot muss mindestens bestehen aus:
- Angebotsschreiben,
- die ausgefüllten Leistungsverzeichnisse / Objektkalkulationen als Excel-Dateien
- ggf. geforderte Nachweise und Erklärungen