Abschluss eines VMware Enterprise License Agreements (ELA) für 3 Jahre. Die Leistung umfasst die Wartungsfortführung von Bestandslizenzen sowie Neulizenzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines VMware Enterprise License Agreement (ELA)
2023-25
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines VMware Enterprise License Agreements (ELA) für 3 Jahre. Die Leistung umfasst die Wartungsfortführung von Bestandslizenzen sowie Neulizenzen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 450 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber plant die Erneuerung des zum 31.1.2024 auslaufenden VMware Enterprise License Agreements (ELA) mit einer Laufzeit vom 1.12.2023 bis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant die Erneuerung des zum 31.1.2024 auslaufenden VMware Enterprise License Agreements (ELA) mit einer Laufzeit vom 1.12.2023 bis zum 30.11.2026.
Dieser VMware ELA umfasst die Umwandlung von Bestandlizenzen in das Subscription-Lizenzmodell, die Wartungsfortführung von Bestandslizenzen (Production Support) sowie Neulizenzen.
Für darüber hinaus gehende Bedarfe besteht die Möglichkeit einer Nachbeschaffung über festgelegte Nachkaufkonditionen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den
Fall, dass dem Bewerber keine Pflicht zur Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den
Fall, dass dem Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt) (elektronischer Auszug
ausreichend).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Benennung von Referenzen (max. 3) aus den letzten 3 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-07
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-07
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Eine Teilnahme zur Öffnung der Angebote ist in diesem Verfahren nicht zulässig!
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDJF7
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezierksregierung Köln
Postanschrift: Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB
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Quelle: OJS 2023/S 194-607705 (2023-10-04)