Abschluss nicht-exklusiver AM-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells zum Wirkstoff Tacrolimus (ATC-Code nach WHO: L04AD02)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus (ATC-Code nach WHO: L04AD02). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 135/2023-OH
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus (ATC-Code nach WHO: L04AD02). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de/🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Telefon: +49 80010590-80071📞
Fax: +49 8001059002-116 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY67GW/documents🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2025-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Datum des Beginns: 2023-10-06 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-464855
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des...”
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" und "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher ebenfalls nur hilfsweise.
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Quelle: OJS 2023/S 145-464855 (2023-07-26)