Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK Nordost
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitige Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge" BEACHTEN SIE BITTE IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS DIE BESCHAFFUNGSSTELLE DER AOK HESSEN DIESES VERFAHREN FÜR DIE AOK NORDOST DURCHFÜHRT.
DeadlineDeadline 2028-10-05
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-01 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK Nordost
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Verbandsmaterial 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-10-05 23:58:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2028-10-05 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Jahre
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2028-10-05 23:59:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Begründung der Verfahrenswahl:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Arzneimittelversorgung
E-Mail: oh-verbandmittel@nordost.aok.de 📧
Telefon: 080026508025320 📞
URL: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/arzneimittel-informationen-fuer-sonstige-leistungserbringer 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ/documents 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ 🌏
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 125-454539 (2026-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK Nordost
Referenznummer:
SAVE-360_OH_Verbandmittel_AOK NO
Kurze Beschreibung:
Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitige Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge" BEACHTEN SIE BITTE IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS DIE BESCHAFFUNGSSTELLE DER AOK HESSEN DIESES VERFAHREN FÜR DIE AOK NORDOST DURCHFÜHRT.
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Produkte/Dienstleistungen: Verbandsmaterial 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
SAVE-360_OH_Verbandmittel_AOK NO
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Verbandmitteln einschließlich PEG-Verbandsets, nach § 31 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) soweit die vorgenannten Leistungen nicht durch die Arzneimittel-Richtlinie oder andere gesetzliche oder vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind. Verbandmittel sind keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG) oder Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Open-House-Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Open-House-Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wir ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Vergabeverfahrens durchführen, werden die ihm Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend beendet.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie RL 2014/24/EU, konsolidierte Fassung v. 01.01.2026 bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für beabsichtige Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, inbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei dem unter Punkt "Fristen" einegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmalige Öffnungsdatum eingetragen.
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Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-10-05 23:58:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2028-10-05 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Jahre
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2028-10-05 23:59:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Begründung der Verfahrenswahl:
Möglichkeit zur Verwendung der Elektronischen Signatur bei der Auftraggeberin bzw. bei potenziellen Auftragnehmern noch nicht vollständig umgesetzt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Interessensbekundung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Versorgung von Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V mit der AOK Nordost
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zum Abschluss einer Vereinbarung über die Versorgung von Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V mit der AOK Nordost
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Jeder sonstige Leistungserbringer der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärung und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer:
DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Arzneimittelversorgung
E-Mail: oh-verbandmittel@nordost.aok.de 📧
Telefon: 080026508025320 📞
URL: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/arzneimittel-informationen-fuer-sonstige-leistungserbringer 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ/documents 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ 🌏
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSMXDJ#
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, konsolidierte Fassung v. 01.01.2026") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Nachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsshutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend emacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach der Entscheidung des EuGH vom 02.06.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie RL 2014/24/EU, konsolidierte Fassung vom 01.01.2016 dar, sodass die Richtlinie bzw. das GWB Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbwerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerüft hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf der Rechtmäßigkeit des Vergabeververfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ..."
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 125-454539 (2026-07-01)
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