§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2026.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.07.2026
Kurze Beschreibung:
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2026.
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2026.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Interne Kennung: Memantin (LSE)
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Memantin (LSE)
Beschreibung der Beschaffung:
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: postalisch in doppelter Ausfertigung oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5); unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6); unterzeichnete Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: postalisch in doppelter Ausfertigung oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5); unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6); unterzeichnete Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 24 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann um 12 Monate verlängert werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Ciclopirox
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Ciclopirox
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Dexamethason + Gentamicin
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Dexamethason + Gentamicin
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Mebeverin (FTA, REK, UTA)
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Mebeverin (FTA, REK, UTA)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: Metamizol (ILO)
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Metamizol (ILO)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: Triamcinolon acetonid (CRE)
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Triamcinolon acetonid (CRE)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: Gentamicin (AUS, ATR)
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff Gentamicin (AUS, ATR)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: postalisch in doppelter Ausfertigung oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5); unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6); unterzeichnete Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: postalisch in doppelter Ausfertigung oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5); unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6); unterzeichnete Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-05-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Begründung der Verfahrenswahl:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschlussgrund:
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels