Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)
Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packungen mit Dosierungen bis 10.000 I.E.) mit einer Laufzeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die vorzeitige Beendigung dieses Open-House-Verfahrens bekannt gemacht. Aufgrund neuer Vorgaben zur Austauschbarkeit biotechnologischer Arzneimittel in öffentlichen Apotheken endet dieses Open-House-Verfahren bereits zum 31.05.2026. Alle in diesem Verfahren geschlossenen Rabattvereinbarungen werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Ein an die neuen Austauschregelungen angepasstes Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)
Referenznummer: 78/2024-OH
Kurze Beschreibung:
“Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver...”
Kurze Beschreibung
Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packungen mit Dosierungen bis 10.000 I.E.) mit einer Laufzeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die vorzeitige Beendigung dieses Open-House-Verfahrens bekannt gemacht. Aufgrund neuer Vorgaben zur Austauschbarkeit biotechnologischer Arzneimittel in öffentlichen Apotheken endet dieses Open-House-Verfahren bereits zum 31.05.2026. Alle in diesem Verfahren geschlossenen Rabattvereinbarungen werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Ein an die neuen Austauschregelungen angepasstes Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver...”
Beschreibung der Beschaffung
Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packungen mit Dosierungen bis 10.000 I.E.) mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die vorzeitige Beendigung dieses Open-House-Verfahrens bekannt gemacht. Aufgrund neuer Vorgaben zur Austauschbarkeit biotechnologischer Arzneimittel in öffentlichen Apotheken endet dieses Open-House-Verfahren bereits zum 31.05.2026. Alle in diesem Verfahren geschlossenen Rabattvereinbarungen werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Ein an die neuen Austauschregelungen angepasstes Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen” Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-31 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 999
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" mit den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: DE256878834
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 072-254249 (2026-04-13)