Das vorliegende OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde bereits mit ABl. EU 2023/S 079-237358 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren erweitert u. gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.I.4.1 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (Folgebekanntmachung). Die AOK BW beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anl. 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt für die Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen gemäß Ziff. II.2.4) der Erstbekanntmachung frühestens am 1.7.2023 u. beträgt max. 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt für die Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen gemäß Ziff. II.2.4) dieser Folgebekanntmachung frühestens am 1.8.2023 u. beträgt max. 23 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-31.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: OHV 2023
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde bereits mit ABl. EU 2023/S 079-237358 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde bereits mit ABl. EU 2023/S 079-237358 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren erweitert u. gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.I.4.1 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (Folgebekanntmachung). Die AOK BW beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anl. 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt für die Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen gemäß Ziff. II.2.4) der Erstbekanntmachung frühestens am 1.7.2023 u. beträgt max. 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt für die Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen gemäß Ziff. II.2.4) dieser Folgebekanntmachung frühestens am 1.8.2023 u. beträgt max. 23 Monate.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bw🌏
E-Mail: ohv@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2025-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-05 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 106-334083
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 079-237358
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
“Gem. Abschnitt II.2.14) d. Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.III.9 d. Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des...”
Gem. Abschnitt II.2.14) d. Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.III.9 d. Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des Beschaffungsbedarfs folgende Warte- u. Stillhaltefrist: Vor dem 3.7.2023 werden keine Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination der lfd. Nr.10 der Anlage 3 geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe Abschnitt II.2.4) u. II.2.7).
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Quelle: OJS 2023/S 106-334083 (2023-05-31)