Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von einer schlüsselfertigen PKI-Lösung für die Polizei NRW

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die Erstellung einer schlüsselfertigen PKI-Lösung auf Basis von Hardware-Appliances zur manuellen und automatisierten Bereitstellung von digitalen Zertifikaten für den internen Einsatz bei der Polizei NRW gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel B) zu vergeben.

Deadline

Deadline 2026-08-25

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von einer schlüsselfertigen PKI-Lösung für die Polizei NRW
Referenznummer: ZA 4.2/1001955063/Kie
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die Erstellung einer schlüsselfertigen PKI-Lösung auf Basis von Hardware-Appliances zur manuellen und automatisierten Bereitstellung von digitalen Zertifikaten für den internen Einsatz bei der Polizei NRW gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel B) zu vergeben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ZA 4.2/1001955063/Kie
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass während der gesamten Vertragslaufzeit Produkte und Leistungen in Höhe von ca. 500.000 Euro aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 600.000 Euro beziffert. Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 60 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 108 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Im vorliegenden Vergabeverfahren zur Beschaffung einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) wird abweichend von der regelmäßig vorgesehenen maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren eine Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit wird nachfolgend sachlich und wirtschaftlich begründet. Gegenstand der Ausschreibung ist neben der Bereitstellung einer PKI-Lösung auch deren vollständige Integration in eine neu zu entwickelnde Softwarelandschaft. Diese Software befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase und wird im Anschluss an die Vergabe schrittweise implementiert und produktiv gesetzt. Die PKI stellt hierbei eine zentrale sicherheitsrelevante Basiskomponente dar, die eng mit der neu zu entwickelnden Anwendung verzahnt ist. Die Implementierung der PKI-Lösung ist mit einem erheblichen technischen und organisatorischen Aufwand verbunden. Hierzu zählen insbesondere: die Anpassung der PKI an die spezifischen Anforderungen der Fachanwendung, die Integration in bestehende IT-Infrastrukturen, umfangreiche Test- und Abnahmeverfahren, sowie Schulungs- und Einführungsmaßnahmen. Erfahrungswerte vergleichbarer Projekte zeigen, dass die vollständige Implementierung sowie die Stabilisierung des Produktivbetriebs einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Eine auf vier Jahre begrenzte Vertragslaufzeit würde dazu führen, dass bereits kurz nach Abschluss der Implementierungsphase eine erneute Ausschreibung erforderlich wäre. Dies würde zu ineffizienten Doppelstrukturen, erhöhtem Verwaltungsaufwand sowie potenziellen Risiken für den stabilen Betrieb führen. Darüber hinaus würde ein Anbieterwechsel nach einer zu kurzen Laufzeit erhebliche technische und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Insbesondere bei sicherheitskritischen Infrastrukturen wie einer PKI ist ein kontinuierlicher Betrieb ohne Systembrüche von besonderer Bedeutung. Die erneute Migration auf eine andere Lösung wäre mit zusätzlichen Kosten, erhöhtem Risiko und erheblichem Ressourcenaufwand verbunden. Die Festlegung einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren trägt demnach dem Ziel der Wirtschaftlichkeit und der Sicherstellung eines stabilen, sicheren und nachhaltigen Betriebs Rechnung. Sie ermöglicht eine angemessene Nutzungsdauer der implementierten Lösung im Verhältnis zum initialen Einführungsaufwand und vermeidet unnötige Folgekosten. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit ist somit aus technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen sachlich gerechtfertigt und steht im Einklang mit den vergaberechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
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Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" mit Einreichung des Angebotes vorlegen (das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag" vorzulegen (der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)! Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/-en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen (das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss!
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr.
1 GWB
2 und 3 GWB
4 und 5 GWB
6-9 GWB
10 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr.
1 GWB
2 GWB
3 GWB
4 GWB
5 GWB
6 GWB
7 GWB
8 und 9 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05112-03015-47
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail: tdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 2034175-74219 📞
URL: http://www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5YT734783G/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5YT734783G 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5YT734783G 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT734783G# Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-519012 (2026-07-24)