Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleitungen 2022, 2023-2025

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional ohne Anspruch auf Beauftragung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-25 Auftragsbekanntmachung
2023-06-01 Ergänzende Angaben
2024-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: 138-23-VV-FS
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional ohne Anspruch auf Beauftragung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: vergabe@berlinovo.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/169307 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/169307 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-30 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 102-319903
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Abschlussprüfung sind folgende Leistungen - jeweils bezogen auf den Stichtag 31. Dezember eines Jahres - zu erbringen:
• Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der berlinovo
• Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der berlinovo
• Prüfung der Jahresabschlüsse von 9 Tochtergesellschaften (jeweils ohne Anhang bzw. Lagebericht)
• Prüfung gemäß § 53 HGrG (berlinovo und 14 Tochtergesellschaften)
• Bericht über die Bezüge der Geschäftsführungsmitglieder, der leitenden Angestellten sowie der Aufsichtsratsmitglieder der berlinovo
• mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der berlinovo im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen sowie mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag) zu entnehmen.
Bei den Personengesellschaften handelt es sich teilweise um Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Sonder- und Ergänzungsvermögen sowie teilweise um doppelstöckige Personengesellschaftsstrukturen
Beschreibung der Verlängerungen:
Die berlinovo ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2024 bis 2026 zu beauftragen. Die Beauftragung für die Jahre 2024 bis 2026 ist jeweils spätestens bis zum 30.09. des jeweils vorhergehenden Jahres auszusprechen.
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Beschreibung der Optionen: Aufnahme weiterer Unternehmen der berlinovo in die Rahmenvereinbarung
Zusätzliche Informationen:
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
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• er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen,
• er/sie sich bereits jetzt bereiterklärt, die in Ziffer 6.2.1 „Angebot“ benannten Personen bei den Abschlussprüfungen und beratungsnahe Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind, in ihren dort zugewiesenen Rollen einzusetzen.
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Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH prüft, die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.1), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2018 bis 2022 (Ziffer 4.2.2).
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Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche Auftraggeber)
(5 Punkte)
• Konzernabschluss (3 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 7 Gesellschaften (2 Punkte)
• Erstkonsolidierung von Gesellschaften im Konzern (2 Punkte)
• Derivatebewertung (1 Punkte)
• Verbliebene Garantiesachverhalte (Mietgarantien etc.) (1 Punkte)
• Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS (1 Punkte)
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
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Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
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• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
Mindeststandards:
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Wirtschaftsprüfer

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen bei den Referenzen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche Auftraggeber)
(5 Punkte)
• Konzernabschluss (3 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 7 Gesellschaften (2 Punkte)
• Erstkonsolidierung von Gesellschaften im Konzern (2 Punkte)
• Derivatebewertung (1 Punkte)
• Verbliebene Garantiesachverhalte (Mietgarantien etc.) (1 Punkte)
• Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS (1 Punkte)
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
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Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
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• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/169307 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2026
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 19.06.2023, 11:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
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2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter
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die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
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a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er den Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer Deckungssumme von mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag erbringen und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 102-319903 (2023-05-25)
Ergänzende Angaben (2023-06-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 107-337349
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 102-319903
ABl. S-Ausgabe: 107
Quelle: OJS 2023/S 107-337349 (2023-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 015-040764
ABl. S-Ausgabe: 15

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional
ohne Anspruch auf Beauftragung).
• Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der berlinovo
• Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der berlinovo
• Prüfung der Jahresabschlüsse von 9 Tochtergesellschaften (jeweils ohne Anhang bzw. Lagebericht)
• Prüfung gemäß § 53 HGrG (berlinovo und 14 Tochtergesellschaften)
• Bericht über die Bezüge der Geschäftsführungsmitglieder, der leitenden Angestellten sowie der
Aufsichtsratsmitglieder der berlinovo
• mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der berlinovo im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen sowie mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag) zu entnehmen. Bei den Personengesellschaften handelt es sich teilweise um Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Sonder- und Ergänzungsvermögen sowie teilweise um doppelstöckige
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Personengesellschaftsstrukturen
Beschreibung der Optionen:
Die berlinovo ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2024 bis 2026 zu beauftragen. Die Beauftragung für die Jahre 2024 bis 2026 ist jeweils spätestens bis zum 30.09. des jeweils vorhergehenden Jahres auszusprechen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Prüfungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Ablauf- und Kontrollorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur prüfungsnahen Beratung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualität und Aussagekraft des Konzepts zur Einbindung der beteiligten Fachabteilungen
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-22 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
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Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 015-040764 (2024-01-17)