Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach:
• Zulassung als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfergesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
• Erklärung des Bewerbers, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Bewerber, seinen Organen einerseits und den AG und deren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Bewerbers begründen können.
•Erklärung, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die AG, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind.
• Erklärung des Bewerbers, dass dieser bei den AG nicht in den letzten fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse geprüft hat.
• Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a WPO.
• Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet.
• Vorlage eines Prüfungskonzeptes.
• Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber (Projekt-)Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat:
a) Prüfung von Abrechnungen/Nachweisen im öffentlichen Bereich (Kommunale- und Landesfinanzierungen)
b) Prüfung von ÖPNV-Verbünden wird positiv bewertet
c) Prüfung der Abrechnung von Corona-Schäden wird positiv bewertet
d) Prüfung von ÖPNV-Unternehmen wird positiv bewertet
Zu a) benennt der Bewerber mindestens ein, maximal zwei und zu b) bis d) soweit vorhanden max. vier abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 3 Jahre.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen:
• detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern),
• Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner),
• Leistungszeitraum und -volumen.
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bewerber mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV).
(3) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(4)Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.