Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: EBM3/L-065/9014. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Transport inklusive teilweise Containergestellung und Vorhaltung sowie die Verwertung von Rechengut mit der Abfallschlüsselnummer 190801 (Sieb- und Rechenrückstände) von diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Eine Entsorgung der Abfälle unter einer anderen Abfallschlüsselnummer als hier genannt, ist nicht möglich. In den Klärwerken, die von den Berliner Wasserbetrieben betrieben werden, fällt bei der mechanischen Reinigung von überwiegend kommunalem Abwasser durch Feinrechen Rechengut an. Außerdem werden in der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel durch Rechenanlagen Feststoffe aus dem zufließenden Oberflächenwasser entfernt. Das Rechengut und die Feststoffe sind als nicht gefährlicher Abfall unter der ASN 190801 (Sieb- und Rechenrückstände) zu entsorgen. Die Sieb- und Rechenrückstände bestehen im Wesentlichen aus Fäkalien, Papier, Hygieneartikeln, Speiseresten, Kunststoffen, Straßenabfällen, Laub und Zweigen. I.d.R. ist der Kunststoffanteil kleiner als 5 %, der Trockensubstanzgehalt liegt im Bereich von 29 bis 46 % und die Glühverluste liegen zwischen 88 und 95 % der Trockensubstanz. Der organische Anteil beträgt also i.d.R. ca. ein Drittel. Für das Rechengut liegen Analysen nach der Abfallklärschlammverordnung vor. Die entsprechenden Grenzwerte für Schwermetalle und AOX werden z. B. deutlich unterschritten. Schwankungen/Toleranzen sind möglich. Die Durchführung behördlich geforderter Eingangsanalysen zur Einhaltung der Grenzwerte entsprechend der Auflagen im Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage(n) ist Sache des Auftragnehmers. Die Analysen sollten unabhängig vom jeweiligen Probenahmeort für alle Lose berücksichtigt werden. Die Einzelparameter können stark schwanken. Eine landwirtschaftliche Verwertung ist als Entsorgungsvariante ausgeschlossen. Richtwertanalysen zu den einzelnen Losen können auf schriftlichen Antrag per Fax oder E-Mail angefordert werden bei: Frau Pandza Tel.: + 49 308644-2474, Fax: + 49 308644-2851, E-Mail: mandy.pandza@bwb.de. Das Rechengut wird in Containern gesammelt. Die Container in unterschiedlicher Größe und Ausführung sind teilweise Eigentum des Auftraggebers, teilweise sind die Container vom Auftragnehmer zu stellen. Die Container sind unregelmäßig auf Abruf zu entleeren. Die Annahme der Abfälle in der Verwertungsanlage muss je nach Bedarf des Auftraggebers werktäglich Montag bis Samstag sichergestellt werden. Anderenfalls sind vom Auftragnehmer entsprechende Zwischenlagerkapazitäten vorzuhalten. An zusammenhängenden Sonn- und Feiertagen sind ggf. gesonderte Maßnahmen erforderlich, wie z. B. zusätzliche Containergestellungen, Umsetzen von Containern vor Ort, verstärkte Abfuhrleistungen am nächstfolgenden Werktag, Vorhaltung einer Rufbereitschaft u. a. Der Bieter garantiert uneingeschränkten Transport und Verwertung der vertraglich zu vereinbarenden Menge Rechengut während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Ausnahme. Genehmigte Zwischenlager seitens des Auftraggebers stehen nicht zur Verfügung. Nachweisführung über die Abfallentsorgung: Die Nachweisführung für Transport und Entsorgung von Rechengut soll in elektronischer Form erfolgen und innerhalb des Jahres 2010 eingeführt werden. Der genaue Termin für die Aufnahme der elektronischen Nachweisführung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Bei Bedarf des Auftraggebers gewährt der Bewerber dem Auftraggeber ggf. in Begleitung der zuständigen Behörde zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit eine Begehung seiner Entsorgungsanlage(n).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2010-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2010-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Volltext:
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: EBM3/L-065/9014. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Transport inklusive teilweise Containergestellung und Vorhaltung sowie die Verwertung von Rechengut mit der Abfallschlüsselnummer 190801 (Sieb- und Rechenrückstände) von diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Eine Entsorgung der Abfälle unter einer anderen Abfallschlüsselnummer als hier genannt, ist nicht möglich. In den Klärwerken, die von den Berliner Wasserbetrieben betrieben werden, fällt bei der mechanischen Reinigung von überwiegend kommunalem Abwasser durch Feinrechen Rechengut an. Außerdem werden in der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel durch Rechenanlagen Feststoffe aus dem zufließenden Oberflächenwasser entfernt. Das Rechengut und die Feststoffe sind als nicht gefährlicher Abfall unter der ASN 190801 (Sieb- und Rechenrückstände) zu entsorgen. Die Sieb- und Rechenrückstände bestehen im Wesentlichen aus Fäkalien, Papier, Hygieneartikeln, Speiseresten, Kunststoffen, Straßenabfällen, Laub und Zweigen. I.d.R. ist der Kunststoffanteil kleiner als 5 %, der Trockensubstanzgehalt liegt im Bereich von 29 bis 46 % und die Glühverluste liegen zwischen 88 und 95 % der Trockensubstanz. Der organische Anteil beträgt also i.d.R. ca. ein Drittel. Für das Rechengut liegen Analysen nach der Abfallklärschlammverordnung vor. Die entsprechenden Grenzwerte für Schwermetalle und AOX werden z. B. deutlich unterschritten. Schwankungen/Toleranzen sind möglich. Die Durchführung behördlich geforderter Eingangsanalysen zur Einhaltung der Grenzwerte entsprechend der Auflagen im Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage(n) ist Sache des Auftragnehmers. Die Analysen sollten unabhängig vom jeweiligen Probenahmeort für alle Lose berücksichtigt werden. Die Einzelparameter können stark schwanken. Eine landwirtschaftliche Verwertung ist als Entsorgungsvariante ausgeschlossen. Richtwertanalysen zu den einzelnen Losen können auf schriftlichen Antrag per Fax oder E-Mail angefordert werden bei: Frau Pandza Tel.: + 49 308644-2474, Fax: + 49 308644-2851, E-Mail: mandy.pandza@bwb.de. Das Rechengut wird in Containern gesammelt. Die Container in unterschiedlicher Größe und Ausführung sind teilweise Eigentum des Auftraggebers, teilweise sind die Container vom Auftragnehmer zu stellen. Die Container sind unregelmäßig auf Abruf zu entleeren. Die Annahme der Abfälle in der Verwertungsanlage muss je nach Bedarf des Auftraggebers werktäglich Montag bis Samstag sichergestellt werden. Anderenfalls sind vom Auftragnehmer entsprechende Zwischenlagerkapazitäten vorzuhalten. An zusammenhängenden Sonn- und Feiertagen sind ggf. gesonderte Maßnahmen erforderlich, wie z. B. zusätzliche Containergestellungen, Umsetzen von Containern vor Ort, verstärkte Abfuhrleistungen am nächstfolgenden Werktag, Vorhaltung einer Rufbereitschaft u. a. Der Bieter garantiert uneingeschränkten Transport und Verwertung der vertraglich zu vereinbarenden Menge Rechengut während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Ausnahme. Genehmigte Zwischenlager seitens des Auftraggebers stehen nicht zur Verfügung. Nachweisführung über die Abfallentsorgung: Die Nachweisführung für Transport und Entsorgung von Rechengut soll in elektronischer Form erfolgen und innerhalb des Jahres 2010 eingeführt werden. Der genaue Termin für die Aufnahme der elektronischen Nachweisführung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Bei Bedarf des Auftraggebers gewährt der Bewerber dem Auftraggeber ggf. in Begleitung der zuständigen Behörde zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit eine Begehung seiner Entsorgungsanlage(n).
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: EBM3/L-065/9014. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Transport inklusive teilweise Containergestellung und Vorhaltung sowie die Verwertung von Rechengut mit der Abfallschlüsselnummer 190801 (Sieb- und Rechenrückstände) von diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Eine Entsorgung der Abfälle unter einer anderen Abfallschlüsselnummer als hier genannt, ist nicht möglich. In den Klärwerken, die von den Berliner Wasserbetrieben betrieben werden, fällt bei der mechanischen Reinigung von überwiegend kommunalem Abwasser durch Feinrechen Rechengut an. Außerdem werden in der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel durch Rechenanlagen Feststoffe aus dem zufließenden Oberflächenwasser entfernt. Das Rechengut und die Feststoffe sind als nicht gefährlicher Abfall unter der ASN 190801 (Sieb- und Rechenrückstände) zu entsorgen. Die Sieb- und Rechenrückstände bestehen im Wesentlichen aus Fäkalien, Papier, Hygieneartikeln, Speiseresten, Kunststoffen, Straßenabfällen, Laub und Zweigen. I.d.R. ist der Kunststoffanteil kleiner als 5 %, der Trockensubstanzgehalt liegt im Bereich von 29 bis 46 % und die Glühverluste liegen zwischen 88 und 95 % der Trockensubstanz. Der organische Anteil beträgt also i.d.R. ca. ein Drittel. Für das Rechengut liegen Analysen nach der Abfallklärschlammverordnung vor. Die entsprechenden Grenzwerte für Schwermetalle und AOX werden z. B. deutlich unterschritten. Schwankungen/Toleranzen sind möglich. Die Durchführung behördlich geforderter Eingangsanalysen zur Einhaltung der Grenzwerte entsprechend der Auflagen im Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage(n) ist Sache des Auftragnehmers. Die Analysen sollten unabhängig vom jeweiligen Probenahmeort für alle Lose berücksichtigt werden. Die Einzelparameter können stark schwanken. Eine landwirtschaftliche Verwertung ist als Entsorgungsvariante ausgeschlossen. Richtwertanalysen zu den einzelnen Losen können auf schriftlichen Antrag per Fax oder E-Mail angefordert werden bei: Frau Pandza Tel.: + 49 308644-2474, Fax: + 49 308644-2851, E-Mail: mandy.pandza@bwb.de. Das Rechengut wird in Containern gesammelt. Die Container in unterschiedlicher Größe und Ausführung sind teilweise Eigentum des Auftraggebers, teilweise sind die Container vom Auftragnehmer zu stellen. Die Container sind unregelmäßig auf Abruf zu entleeren. Die Annahme der Abfälle in der Verwertungsanlage muss je nach Bedarf des Auftraggebers werktäglich Montag bis Samstag sichergestellt werden. Anderenfalls sind vom Auftragnehmer entsprechende Zwischenlagerkapazitäten vorzuhalten. An zusammenhängenden Sonn- und Feiertagen sind ggf. gesonderte Maßnahmen erforderlich, wie z. B. zusätzliche Containergestellungen, Umsetzen von Containern vor Ort, verstärkte Abfuhrleistungen am nächstfolgenden Werktag, Vorhaltung einer Rufbereitschaft u. a. Der Bieter garantiert uneingeschränkten Transport und Verwertung der vertraglich zu vereinbarenden Menge Rechengut während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Ausnahme. Genehmigte Zwischenlager seitens des Auftraggebers stehen nicht zur Verfügung. Nachweisführung über die Abfallentsorgung: Die Nachweisführung für Transport und Entsorgung von Rechengut soll in elektronischer Form erfolgen und innerhalb des Jahres 2010 eingeführt werden. Der genaue Termin für die Aufnahme der elektronischen Nachweisführung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Bei Bedarf des Auftraggebers gewährt der Bewerber dem Auftraggeber ggf. in Begleitung der zuständigen Behörde zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit eine Begehung seiner Entsorgungsanlage(n).
Ort der Leistung Berlin🏙️ Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Angebotsart: Gesamt- oder Teilangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sektoren
Haupttätigkeit: Wasser
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Wasserbetriebe Einkauf
Land: Deutschland 🇩🇪 Kontakt
Internetadresse: www.bwb.de🌏