Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird. Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie. Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.
Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.
Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.
Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarlouis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de🌏
E-Mail: vergabe@evs.de📧
Telefon: +49 681/5000-272📞
Fax: +49 681/5000-308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E43582976🌏
Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.
Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.
Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.
Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.
Zum Leistungsumfang gehört die Planung der Ingenieurbauwerke nach § 42 HOAI der Leistungshasen 3 bis 9. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 wurde bereits erbracht. Hierauf basierend ergeben sich folgende Erkenntnisse:
Die Gesamtlänge des Hauptsammlers HS 2.1 von Schacht 5 in Rehlingen bis zum Schacht 118 in Siersburg beträgt inklusive der Nebensammler ca. 6.200 m.
73 Haltungen weisen einen Rohrdurchmesser von DN 600 auf, der damit bei ca. 53 % der Gesamtlänge des HS 2.1 liegt. Alle anderen liegen weit darunter, die 33 Haltungen DN 300 liegen bei ca. 20 %, 13 Haltungen DN 400 bei ca. 9 % der Gesamtlänge, die 10 Haltungen von DN 700 auf ca. 6 % und 9 Haltungen DN auf bei ca. 5 % der Gesamtlänge.
73 Haltungen weisen einen Rohrdurchmesser von DN 600 auf, der damit bei ca. 53 % der Gesamtlänge des HS 2.1 liegt. Alle anderen liegen weit darunter, die 33 Haltungen DN 300 liegen bei ca. 20 %, 13 Haltungen DN 400 bei ca. 9 % der Gesamtlänge, die 10 Haltungen von DN 700 auf ca. 6 % und 9 Haltungen DN auf bei ca. 5 % der Gesamtlänge.
Das Ergebnis der Zustandsklassifizierung zeigt auf, dass bei ca. 50 % der Haltungen und ca. 60 % der Schächte ein umgehender und kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.
Zudem ergab die hydraulische Überprüfung, dass teilweise eine hydraulische Sanierung erforderlich ist.
Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Aus der Vorplanung resultiert als empfohlenes und dominierendes Sanierungsverfahren das vor Ort härtende Schlauchlining, sowie für bestimmte Sanierungsabschnitte ein Kanalerneuerungsverfahren (2.BA).
Dauer: 78 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den wirtschaftlichsten Bieter (im Folgenden: Ingenieur).
Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ sind die Leistungen der Leistungsphase 3 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.
Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Stufe II beinhaltet LpH 4 Genehmigungsplanung;
Stufe III umfasst LpH 5 Ausführungsplanung und LpH 6 Vorbereitung der Vergabe und LpH 7 Mitwirkung bei der
Vergabe;
Stufe IV beinhaltet LpH 8 Bauoberleitung und LpH 9 Objektbetreuung;
Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rehlingen-Siersburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne des § 43 HOAI: Ingenieur/in
Es sind als Nachweise die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen oder Nachweis auf andere Weise. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften.
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
• Studien- und Ausbildungsnachweise (Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen oder gleichwertig). Der zur…
… Planungsbearbeitung eingesetzte Ingenieur muss eine abgeschlossene zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen.
… örtlichen Bauüberwachung eingesetzte Ingenieur muss eine abgeschlossene zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden) ist vorzulegen (nicht älter als 3 Monate). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden) ist vorzulegen (nicht älter als 3 Monate). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Durchführung der Leistungen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikationen
gefordert: Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne der § 43 HOAI:
Ingenieur/in.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz -STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz -STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 097-302106 (2023-05-17)
Ergänzende Angaben (2023-06-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Anlage 13 in dem PDF-Dokument "01 Vergabeunterlagen" wurde ausgetauscht:
Im Punkt 1. Eignung in der Anlage 13 hieß es:
"Die mit der Bauüberwachung Beauftragten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen in einem zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen sowie über eine angemessene Baustellenpraxis verfügen (bei Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Kanalsanierung mindestens drei Jahre Baustellenpraxis).
Darüber hinaus wird bei Sanierungsmaßnahmen als Mindestanforderung an die Fachkenntnisse die Fortbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ oder einer vergleichbaren Fachausbildung gefordert. Diese Ausbildung ist durch regelmäßige Fortbildung zu ergänzen. Die letzte Fortbildung im Bereich der Kanalsanierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Mindestanzahl der Fortbildungstage, innerhalb dieser zwei Jahren, beträgt dabei zwei Tage."
Dieser Punkt entfällt.
Die Anlage 13 in dem PDF-Dokument "01 Vergabeunterlagen" wurde ausgetauscht:
Im Punkt 1. Eignung in der Anlage 13 hieß es:
"Die mit der Bauüberwachung Beauftragten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen in einem zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen sowie über eine angemessene Baustellenpraxis verfügen (bei Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Kanalsanierung mindestens drei Jahre Baustellenpraxis).
Darüber hinaus wird bei Sanierungsmaßnahmen als Mindestanforderung an die Fachkenntnisse die Fortbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ oder einer vergleichbaren Fachausbildung gefordert. Diese Ausbildung ist durch regelmäßige Fortbildung zu ergänzen. Die letzte Fortbildung im Bereich der Kanalsanierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Mindestanzahl der Fortbildungstage, innerhalb dieser zwei Jahren, beträgt dabei zwei Tage."