Beschreibung der Beschaffung
Mit geeigneten Produkten aus dem o.g. Beschaffungsgegenstand ist die BGHW auf Events, Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Aussteller präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch.
Jährlich handelt es sich dabei um über 40 größere Veranstaltungen an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands. Weitere 100 kleinere Auftritte werden bundesweit jährlich in Eigenregie durch einzelne BGHW-Abteilungen realisiert. Darüber hinaus werden Werbemittel auch in der Qualifizierung und Ausbildung eingesetzt.
Der Beschaffungsgegenstand ist daher als vollumfassend zu bezeichnen und beinhaltet auch Bekleidungsgegenstände.
Qualifizierungsveranstaltungen, Messen und Events sind ein zentraler Kanal für die Vermarktung und den Vertrieb von BGHW-Produkten und -Angeboten. Inhaltlich geht es überwiegend um die zielgruppengerechte Vermittlung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus sind derartige Auftritte von herausragender Bedeutung für die Imagebildung. Die BGHW als Unfallversicherungsträger steht für Solidarität und Seriosität, aber auch für eine ausgeprägte Kundenorientierung einer modernen Sozialversicherung. Zu vermittelnde Unternehmenswerte sind Kompetenz, Wert, Nähe, Engagement, Gemeinwohlorientierung und Zukunftsausrichtung.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erwartet die BGHW durch den zukünftigen Rahmenvereinbarungspartner/ die zukünftige Rahmenvereinbarungspartnerin besondere Rücksichtnahme in Bezug auf sichere Arbeitsplätze und seriöse Standards auch bei den an der Produktion beteiligten Unterauftragnehmern/ Unterauftragnehmerinnen im In- und Ausland. Die BGHW legt besonderen Wert auf die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten und erwartet, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, eingehalten wird. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Untervereinbarung mit Dritten ebenfalls den Werten der BGHW für die Abwicklung des Beschaffungsgegenstandes zu entsprechen haben.
Die dem Auftragnehmer von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung.