Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Access - Halle
Referenznummer: 15/2026
Kurze Beschreibung:
“Neubau einer Stahlhalle mit ca. 5.000 m2 BGF”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau einer zweischiffigen Stahlhalle mit ca. 5.000 m2 Grundfläche (jeweils ca. 25 x 95 m), ein Hallenschiff ca. 7,00 m hoch, ein Hallenschiff ca. 12 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau einer zweischiffigen Stahlhalle mit ca. 5.000 m2 Grundfläche (jeweils ca. 25 x 95 m), ein Hallenschiff ca. 7,00 m hoch, ein Hallenschiff ca. 12 m hoch, Stützen und Binder HEB 800 in S 355, einschl. Außenhülle aus wärmegedämmten Sandwichpaneelen mit Aluminium-Fensterelementen und Toren, Warmdachaufbau mit Lichtbändern und Lichtkuppeln (RWA) einschl. Dachbegrünung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zusammenbau von Metallkonstruktionen📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2027-02-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): digitale Öffnung durch Vertreter der Vergabestelle
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen: - Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen: - Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit Kontaktdaten), - über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, - unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation, - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot abzugeben. - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr, alternativ zu vorstehender Erklärung, - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken, - Bruttoumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre. - Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre - mind. 3 vgl. Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Vergleichbar sind Referenzen zu Stahlhallen, wobei mindestens eine Referenz eine BGF von 2.500 m² haben muss und die beiden weiteren Referenzen eine BGF von mindestens 1.500 m². Der Auftragswert einer Referenz muss bei mindestens 2,5 Mio. liegen, der Auftragswert der beiden weiteren Referenzen muss mindestens bei EUR 1,5 Mio. liegen. Es ist Schweißnachweis nach EXC 2 nachzuweisen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerische Haftung”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6MLM2#” Körper überprüfen
Name: VK Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Vergabestelle ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Vergabestelle ist weder öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch im Sinne von § 99 Abs, 1 Nr. 2 GWB. Auch § 99 Abs. 1 Nr. 4 ist vorliegend nicht einschlägig. Danach gelten auch juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber, sofern sie für die Errichtung von Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden subventioniert werden. Bei der vorliegenden Vergabe sind große Hallen für Forschung und Entwicklung geplant. Diese Hallen entsprechen indes keinem klassischen Hochschulgebäude, das über Forschungslabore hinaus zu weiten Teilen aus Hörsälen, Unterrichtsräumen, Büros, Lesesälen und Bibliotheken besteht. Der geplante Bürotrakt wiederum kann als Verwaltungsgebäude klassifiziert werden, nimmt aber räumlich nur einen kleinen Teil des Gesamtobjekts ein. In seinem Gesamtcharakter ist das Vergabeobjekt mithin weder Verwaltungsgebäude noch Hochschulgebäude. Die Maßnahme wird indes im Rahmen des BMWK-Förderprogramms "Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten" (STARK) gefördert. Der Access e.V. ist folglich ausschließlich gemäß den Auflagen des Zuwendungsbescheids verpflichtet, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen. Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Rechtssicherheit hat sich der Access e.V. entschieden, ein Verfahren zu wählen, welches die Verfahrensgrundsätze des GWB widerspiegelt, um sicherzustellen, dass ihr Vorgehen den Auflagen des Zuwendungsbescheids zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens genügt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 077-269910 (2026-04-20)