Acquirer für card-present & card-not-present Vertriebskanäle

NVM Nahverkehr Mainfranken GmbH

Ausschreibende Stelle/ Auftraggeber ist die Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH (Im Folgenden auch „NVM“) Juliuspromenade 40-44 97070 Würzburg. Durch die NVM erfolgt auch die Zuschlagserteilung. Die NVM plant die Konsolidierung der Acquiring Dienstleistung für verschiedene Vertriebskanäle. Dies umfasst die Zahlungsabwicklung sowohl für card-present-Vertriebskanäle wie das neue Validatorennetzwerk als auch für card-not-present Vertriebskanäle wie Apps und Online-Vertrieb. Hierzu muss der Acquirer in der Lage sein, für diese Vertriebskanäle der NVM Acquiring Dienstleistungen bereitzustellen und respektive erforderliche Integrationen sicherzustellen. Ziel ist die Konsolidierung der Zahlungsströme über einen zentralen Partner, um Effizienz, Transparenz und Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Komplexität der Zahlungsabwicklung zu reduzieren. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere aus der konzeptionelle Beschreibung Lastenheft).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-20 Auftragsbekanntmachung
2026-05-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Acquirer für card-present & card-not-present Vertriebskanäle
Kurze Beschreibung:
Ausschreibende Stelle/ Auftraggeber ist die Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH (Im Folgenden auch „NVM“) Juliuspromenade 40-44 97070 Würzburg. Durch die NVM erfolgt auch die Zuschlagserteilung. Die NVM plant die Konsolidierung der Acquiring Dienstleistung für verschiedene Vertriebskanäle. Dies umfasst die Zahlungsabwicklung sowohl für card-present-Vertriebskanäle wie das neue Validatorennetzwerk als auch für card-not-present Vertriebskanäle wie Apps und Online-Vertrieb. Hierzu muss der Acquirer in der Lage sein, für diese Vertriebskanäle der NVM Acquiring Dienstleistungen bereitzustellen und respektive erforderliche Integrationen sicherzustellen. Ziel ist die Konsolidierung der Zahlungsströme über einen zentralen Partner, um Effizienz, Transparenz und Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Komplexität der Zahlungsabwicklung zu reduzieren. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere aus der konzeptionelle Beschreibung Lastenheft).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E66414486
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 5 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt wurde.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 85
10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Handelsregisterauszug (Alter: maximal drei Monate zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist): Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis aufsichtsrechtliche Zulassung (ZAG): Nachweis über eine gültige Lizenz der BaFin als Zahlungsinstitut/Acquirer nach ZAG (Umsetzung PSD2) oder über gleichwertige EU-Zulassung. (Mindestanforderung). Der Nachweis BaFin-Zulassung muss von dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied nachgewiesen werden. Eine Eignungsleihe ist unzulässig. Sämtliche Zahlungsdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG sind gemäß § 47 Abs. 5 VgV durch das Unternehmen zu erbringen, welches selbst über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 10 Abs. 1 ZAG verfügt.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 10 Millionen Euro für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung) nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann (Vgl. Ziffer 12 der Eigenerklärung nach Anlage B02 Vordruck 5). Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis DIN EN ISO 27001: Zertifizierung des Unternehmens zumindest für den Bereich Rechenzentrumsbetrieb nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten. Der Nachweis hat durch Vorlage eines gültigen Zertifikates (in unbeglaubigter Kopie) nach DIN EN ISO 27001 oder einer gleichwertigen Bescheinigung von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaaten zu erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Ablauf der Angebotsfrist). Bei Vorlage eines nach DIN EN ISO 27001 gleichwertigen Zertifikates, ist der Bieter für die Gleichwertigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Zur Darlegung der Gleichwertigkeit hat der Bieter eine vergleichende Beschreibung der Anforderungen für die Erteilung der Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaat zur DIN EN ISO 27001 beizufügen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Acquirer -Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Acquirers unter Beachtung der für Zahlungsdienstleister geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit bei der Durchführung der Leistungen vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Nachweis über drei Referenzprojekte mit den im Folgenden genannten Mindestanforderungen (Soweit der Bieter über ein Referenzprojekt verfügt, dass alle nachstehend aufgeführten Anforderungen in einer einzigen Referenz erfüllt, ist dies ebenfalls ausreichend. In diesem Fall müssen keine drei Projekte benannt werden): Referenz 1: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von Card-Present-Transaktionen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der Transaktionen) muss mindestens 10.000.000 (zehn Millionen) Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und die Abwicklung von Card-Present-Transaktionen müssen mindestens über 24 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die Card-Present-Transaktionen (kontaktbehaftet oder kontaktlos) müssen auch an physischen Akzeptanzstellen (z. B. POS, Automaten, Validatoren) erfolgt und über die Acquiring-Plattform des Referenzauftragnehmers autorisiert und abgewickelt worden sein. 4. Die Card-Present-Transaktionen müssen auch mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein. 5. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und der Betrieb des Acquiring-Backends (Autorisierung, Clearing, Settlement) muss vom Bieter selbst erbracht worden sein. Ein Betrieb durch ein anderes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch einen Unterauftragnehmer ist unzulässig. Referenz 2: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF)) muss mindestens 100.000 (einhundertTausend) jährliche Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und Abwicklung von IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) müssen mindestens über 12 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) (kontaktbehaftet oder kontaktlos) müssen auch an physischen Akzeptanzstellen (z. B. Fahrscheindrucker, Validatoren) erfolgt und über die Acquiring-Plattform des Referenzauftragnehmers autorisiert und abgewickelt worden sein. 4. Die Card-Present-Transaktionen müssen mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein. 5. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und der Betrieb des Acquiring-Backends (Autorisierung, Clearing, Settlement) muss vom Bieter selbst erbracht worden sein. Ein Betrieb durch ein anderes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch einen Unterauftragnehmer ist unzulässig. 6. Die Acquiring-Plattform muss die Anforderungen gemäß Visa AFT Specifications (Acceptance for Transit) und Mastercard Transit Transaction Framework (TTF) erfüllt haben. 7. Das Umsatzvolumen des Referenzprojekts muss über mindestens zwei Betriebsjahre mindestens EUR 500.000,00 pro Kalenderjahr betragen haben. Referenz 3: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen)) muss mindestens 5.000.000 (fünf Millionen) Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen) müssen mindestens über 24 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und über eine Schnittstelle zur Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. API oder Payment-Gateway-Anbindung) verfügt haben. 4. Die Card-Not-Present-Transaktionen müssen auch mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA einschließlich 3-D-Secure-Authentifizierung oder gleichwertiger Sicherheitsverfahren erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die Russlanderklärung nach Ziffer 6, sowie für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme, dernachzuweisenden Referenzen und der Bafin-Zulassung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen und die Bafin-Zulassung müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (nicht jedoch für den Nachweis der Bafin-Zulassung!) auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das die im Referenzauftrag genutzten Ressourcen bzw. das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 13. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem hat der Bewerber eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Auf den Ausschlussgrund des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird hingeweisen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: NVM Nahverkehr Mainfranken GmbH
Nationale Registrierungsnummer: NVM Nahverkehr Mainfranken GmbH
Postanschrift: Juliuspromenade 40-44
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@nahverkehrmainfranken.de 📧
Telefon: +49 931 46553250 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66414486 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E66414486 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:49981531277
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 078-273128 (2026-04-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-22 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-05-22 10:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2cc9ae67-1e5e-4a5e-8d2a-f31a9a265d0c-01
Quelle: OJS 2026/S 099-356220 (2026-05-21)