Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Auftragnehmers beinhaltet das Folgende:
1. am Anfang und während der Vertragslaufzeit
a) die Inbetriebnahme eines Service Desks mit Ticketsystem,
b) die Administration und den Betrieb der existierenden Infrastruktur,
c) die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit durch den Auftraggeber gewünschten Weiterentwicklungen der den Benutzern zur Verfügung stehenden Funktionalität,
2. sowie am Ende der Vertragslaufzeit
a) die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe der IT-Infrastruktur an einen nachfolgenden Auftragnehmer.
Die Nutzung der IT Infrastruktur beim Auftraggeber besteht insbesondere
1. in der Bearbeitung von E-Mail, Internetrecherche, der Arbeit mit Microsoft Office und Microsoft Teams
2. in der Verbindung mit einem externen Rechenzentrum,
3. in dem Ausdrucken von Sitzungsunterlagen,
4. in der Entwicklung kleinerer Softwareprodukte,
5. in der Durchführung von Telefonaten und Telefon-/Videokonferenzen und
6. in Aufgaben der Datenverarbeitung und statistischen Berechnungen.
Die IT-Infrastruktur umfasst zu Beginn der Vertragslaufzeit ungefähr etwa 170 Endbenutzergeräte und wird von etwa 50 Benutzern genutzt.
Die IT Infrastruktur besteht im Bereich Server aus Internetzugangssystem (einschließlich Gast WLAN), Fileservern, Servern für spezielle Anwendungen und Servern zum Betrieb der Infrastruktur (z.B. Domain Controller). Weiterhin sind Endbenutzergeräte, eine Telefonanlage und E-Mail-Server Teil der IT Infrastruktur.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich der alleinige Betreiber der IT Infrastruktur. Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Betriebs beinhalten u.a.:
1) Bereitstellung eines Service Desks,
2) Arbeiten der Störungsbeseitigung,
3) Arbeiten der Überwachung, Wartung u. d. Pflege,
4) Herstellung u. Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit, der Sicherheit u. des Datenschutzes,
5) Bearbeitung von Serviceanfragen.
Es gehört das Einrichten oder Entfernen von Zugängen zur IT Infrastruktur am Ort des Auftraggebers dazu, bspw. beim Eintritt oder Ausscheiden eines Mitarbeiters oder bei der Bereitstellung von zusätzl. Arbeitsplatzcomputern, die Installation und Einrichtung oder ggf. die Deinstallation von Software auf (ausgewählten) Arbeitsplatzcomputern dazu.
Zum Leistungsumfang gehören Maßnahmen zur Datensicherheit und zum technischen Datenschutz.
Die Leistungen müssen durch den Auftragnehmer nach dem Ende der Zuschlags- und Bindefrist ab dem 09.08.2023 erbracht werden.
Die Leistungserbringung kann, insofern es die Aufgabenstellung zulässt, Remote durchgeführt werden.
Standort der IT Infrastruktur ist der Standort des Auftraggebers, wie unter II.2.3.) benannt.