Administrative Unterstützung Leichtbau

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fachlich und konzeptionell zu nationalen und europäischen Vorhaben und Netzwerken des Leichtbaus im Rahmen der an sie für drei Jahre übertragenen Geschäftsstelle Leichtbau. Als Teil dieser Aufgabe soll die BAM bei der internen koordinativen und administrativen Abwicklung sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen durch einen externen Auftragnehmer unterstützt werden. Dieses beinhaltet ebenfalls Aufgaben bezüglich der zielgruppenorientierten Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie die Stakeholder-Kommunikation.

Deadline

Deadline 2026-08-31

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Unterstützung Leichtbau
Referenznummer: 30/26
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fachlich und konzeptionell zu nationalen und europäischen Vorhaben und Netzwerken des Leichtbaus im Rahmen der an sie für drei Jahre übertragenen Geschäftsstelle Leichtbau. Als Teil dieser Aufgabe soll die BAM bei der internen koordinativen und administrativen Abwicklung sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen durch einen externen Auftragnehmer unterstützt werden. Dieses beinhaltet ebenfalls Aufgaben bezüglich der zielgruppenorientierten Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie die Stakeholder-Kommunikation.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 30/26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert werden Informationen, die gem. § 56 VgV nachgefordert werden dürfen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: •Beschreibung der ausgeführten Leistung •Wert des Auftrags (netto) •Zeitraum der Leistungserbringung •Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: •Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). •Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: oEinrichtung des Datentransfers und Umgang mit diesem auf einer Serverinfrastruktur des Bundes und/oder der Länder, z. B. einem BSCW (Basic Support for Cooperative Work)-Server oPlanung, Aufbau und Etablierung einer Geschäftsstelle im Innovations- und Technologietransferbereich oMitwirkung und Steuerung von (inter)ministeriellen Strategieprozessen zum Thema Leichtbau oIn-house Mediengestaltung für das Forschungsmarketing (Druck, digital, Website) auch über Social-Media-Kanäle oAdministrative Unterstützung von Maßnahmen des Bundes und/oder der Länder an der Schnittmenge von Resilienzförderung, Industriepolitik und Nachhaltigkeit mit Bezug zum Leichtbau oPlanung und Ausrichtung von hochkarätigen Liveveranstaltungen auf der Hannover Messe mit Teilnahme von Vertreterinnen/Vertretern der Bundesregierung und/oder Ministern der Länder oRedaktionelle Unterstützung bei der Erstellung von Begleitmaterialien zum Thema Leichtbau und der Initiative Leichtbau •Die o. g. Merkmale müssen nicht zwingend durch dieselbe Referenz abgedeckt werden. Es ist zulässig, mehrere Referenzen zu kombinieren, um alle Merkmale abzudecken. •Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Von Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen insgesamt, d. h. nicht von jedem Mitglied einzeln erfüllt werden.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-06480-14
Postleitzahl: 12205
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@bam.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879904 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=879904 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: n.a.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Für die Ausführung des Auftrags gelten die Anforderungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG). Die entsprechenden Erklärungen und Nachweise sind gemäß den Vergabeunterlagen vorzulegen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-536845 (2026-07-30)