Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), im folgenden Auftraggeber genannt, veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien. Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.). Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen. Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden. Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten sowie eine Beratung bezüglich der Positionierung der Ausschreibungstexte in den Medien. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 370/2023
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), im folgenden Auftraggeber genannt, veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen.
Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten sowie eine Beratung bezüglich der Positionierung der Ausschreibungstexte in den Medien.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 zu entnehmen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), im folgenden Auftraggeber genannt, veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen.
Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten sowie eine Beratung bezüglich der Positionierung der Ausschreibungstexte in den Medien.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), im folgenden Auftraggeber genannt, veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen.
Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten sowie eine Beratung bezüglich der Positionierung der Ausschreibungstexte in den Medien.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten sowie eine Beratung bezüglich der Positionierung der Ausschreibungstexte in den Medien.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 462 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 462 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.02.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.01.2028.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die den Tätigkeitsbereich des Auftrags abdeckt,
oder Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen…
… Gesamtjahresumsatz (brutto) von mindestens: 200.000 € erzielt haben.
… Jahresumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) von mindestens: 100.000 € erzielt haben.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren..
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren..
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Mindeststandards: Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anlage 07
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.