Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Anforderungen
Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Spra-che zu erstellen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.
Mit dem Angebot sind auch die unterzeichneten (Eigen-) Erklärungen sowie Eignungsnachweise einzufügen und die Unterlagen zu den Ausschlussgründen.
Bieter können zur Abgabe von formfreien Eigenerklärungen die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (§ 50 VgV) nutzen. Es ist jedoch dabei zu berücksichtigen, dass die Vergabestelle im Laufe der Angebotswertung ggf. Nachweise zu den Eigenerklärungen mit kurzer Fristsetzung abfordert, sofern Nachweise in den nachstehend aufgeführten Anforderungen verlangt werden.
Für Nachweise und Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache beizufügen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Ausschlussgründe nach § 57 VgV hin. Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen und somit ein Ausschlussgrund darstellt.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen [d.h. an seinem Angebot] müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes durch den Bieter sind vor Ablauf der Angebotsfrist in gleicher Form wie das Angebot einzureichen
Einzureichende Unterlagen
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Stand-orte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Eignungskriterien und Belege
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 500.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Projekten über politische Beratungsleistungen im Agrar- oder Ernährungssektor auf dem Afrikanischen Kontinent (im Zeitraum der letzten 10 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (z.B. 2 Referenzen à 2,5 Jahre) (A);
Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 5 Jahre) über die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und/oder Schulungsmaßnahmen zu landwirtschaftlichen Themen (A); Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 8 Jahre) über die Durchführung von Projekten in denen internationale oder zwischenstaatliche Organisationen (EU, UN, AU, FAO,) beraten, oder in Zusammenarbeit Kooperationsprojekte durchgeführt wurden (A);
3 Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 5 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (A).