Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_7 / Mitarbeiterzahlen
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte ersichtlich sind. Es sind mindestens 1 verantwortliche Führungskraft für die Leitung und den Callcenter sowie mindestens 2 Fahrer mit Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gem. § 48 FeV nachzuweisen.
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung mind. 3 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu eigenen, im "Rollgeschäft" erbrachten ÖPNV Verkehrsdienstleistungen (Bus-, Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs Verkehr), nicht zulässig sind Fernbus-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld- bzw. Reise-Verkehre.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebende Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im "Rollgeschäft". Die Referenzleistungen müssen dabei nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung in Umfang und Schwierigkeitsgrad gleichkommen, dabei pro Referenz Angabe von
- der Referenzbezeichnung,
- des Auftragswerts der eigenen erbrachten Leistung
- des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts Auftragsbeginn MM/JJJJ und Auftragsendes MM/JJJJ)
- des Leistungsinhalts mit Kurzbeschreibung des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen
- Durchführungszeitraum zwingend in den letzten 5 Jahren d.h. Anfang der Leistung spätestens 5 Jahre vor Ende Angebotsfirst und Ende der Leistung bei Einzelaufträgen zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist abgeschlossen, bei Rahmenverträgen zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist mindestens 1 volles Kalenderjahr bereits durchgeführt
Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
- Anlage E_9 / Technische Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der verantwortlichen Leitung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei ist/sind namentlich zur Angebotsabgabe jeweils die Person/en anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantwortet/n.
Aussagekräftige Angaben sowie die dazugehörigen Nachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Person/en i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zur Angebotsabgabe gem. nachstehendem Formblatt einzureichen:
- Anlage E_9a / "Referenzprofil Verantwortliche Leitung"
Es werden folgende Mindestanforderungen für die Qualifikation der verantwortlichen Leitung gestellt:
- Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Personenbeförderung, davon mindestens 5 Jahre in Leitungsfunktion
- Für nicht muttersprachliche Einsatzkräfte: Beherrschung der deutschen Sprache mindestens Niveau B_2 gem. Goethe-Zertifikat der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
https://www.europaeischer-referenzrahmen.de
Darüber hinaus sind die für den Fahreinsatz vorgesehenen Personalprofile darzustellen:
- Anlage E_9b / "Referenzprofil eingesetztes Fahrpersonal"
Es werden folgende Mindestanforderungen jede für den Fahreinsatz vorgesehene Person gestellt:
- Vollendung des 23. Lebensjahrs
- Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gem. § 48 FeV
- Nachweis Fahreinsatz innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre wobei mindestens 1 Jahr lang ein Fahrzeug durchgängig geführt wurde, das für den Ortslinienverkehr eingesetzt wurde. Der Nachweis ist mittels einer persönlichen Referenzliste unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu zu belegen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
- Zusätzliche Erfahrung mit der Beförderung von Menschen mit Behinderung, auch hierzu ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
- Für nicht muttersprachliche Einsatzkräfte: Beherrschung der deutschen Sprache mindestens Niveau B_1 gem. Goethe-Zertifikat der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
https://www.europaeischer-referenzrahmen.de
Falls mit Angebotsabgabe die für den Einsatz vorgesehenen Fachkräfte (Fahrer) noch nicht zur Verfügung stehen, ist nachweislich (u.a. durch Vorlage der Einsatzplanung, sowie entsprechenden Vertragsdokumenten mit den vorgesehenen Personen etc.) darzulegen, dass geeignete Fachkräfte gem. o.g. Eignungsanforderungen ab dem Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden.