Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (2013 bis 2022) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV).
Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte pro Leistungsbeschreibung anzugeben.
Die jeweiligen Mindestanforderungen sind vollständig vom jeweiligen Bieter eigenverantwortlich zu erfüllen. Eine Wertung zugunsten des Bieters von Fremdleistungen im Rahmen einer Partnerschaft erfolgt nicht, wenn die Leistungen auch nur teilweise durch ein anderes Unternehmen erbracht wurden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil (siehe dazu Unterlage Eignungskriterien Punkt 1.3.1):
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP Ing.BW) gemäß § 43, Lph. 2 und 3 i. V. m. Anlage 12 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 2,3 und 5 i. V. m. Anlage
13 HOAI 2021 für Fahrbahnerneuerung bzw. Um- oder Ausbau einer Fernstrasse
(Bundesautobahn oder mindestens zwei-bahnige Bundesstraße) und mit einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € brutto für die OP VA.
- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 2 und 3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.
- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 2 und 3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Rückbau von Brücken (Abbruchplanung).
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Der Bieter verfügt über folgende Geräte und technische Ausrüstung (siehe dazu Unterlage Eignungskriterien Punkt 1.3.3.1) :
- Erfolgreicher Datenaustausch zu dem Programm Allplan durchgeführt, falls das Büro des Bieters andere CAD-Programme als Allplan hat.
- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gleiches gilt für die Eignungsleihe.
Gegebenenfalls sind die Erklärungen auf dem Vordruck "HVA F-StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" bzw. auf dem Vordruck "HVA F-StB Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" beizufügen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Zu § 46 (3) 2 und 6 VgV:
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Ausschreibungsunterlagen gefordert (siehe dazu Unterlage Eignungskriterien Punkt 1.5):
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt
Aufgrund des Leistungsgegenstands wurden drei Fachbereiche
gebildet:
Fachbereich 1: Ingenieurbauwerke
Fachbereich 2: Verkehrsanlagen
Fachbereich 3: Tragwerksplanung
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschlusses und Berufserfahrung zu erfüllen.
Die eingesetzten Mitarbeiter haben folgende Qualifikation vorzuweisen:
Fachbereich 1 - Ingenieurbauwerke und Fachbereich 3 - Tragwerksplanung
a1) Berufsabschluss
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau haben.
Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre
Berufserfahrung in der Planung von Brückenbauwerken nachgewiesen werden können.
a2) Berufserfahrung
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen jeder einzeln für sich nachweisbare Erfahrungen von mindestens 2 Jahren bei der Planung (LPH 2 und 3) von Brückenbauwerken in Spannbeton- bzw. Stahl/Stahlverbundbauweise im Zuge von Fernstrassen (Bundesautobahn oder mindestens zwei-bahnige Bundesstraße) aus den letzten zehn Jahren haben.
Fachbereich 2 - Verkehrsanlage
b1) Berufsabschluss
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Fachbereich Bauingenieurwesen haben.
Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre
Berufserfahrung in der Verkehrsanlagenplanung nachgewiesen werden können
b2) Berufserfahrung
Jede der beiden Personen muss einzeln für sich nachweisbare Erfahrungen bei der Planung (LPH 2,3 und 5) von Verkehrsanlagen im Zuge von Fernstrassen (Bundesautobahn oder mindestens zwei-bahnige Bundesstraße) aus den letzten zehn Jahren haben.
Hinweise:
- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.