Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2018 bis 2022) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Es ist pro Leistungsbild mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Re-ferenz einzureichen. Es dürfen insgesamt maximal vier vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Die Mindestanforderungen müssen durch die eingereichten Referenzen insgesamt erfüllt werden; d.h. es ist z.B. ausreichend, wenn eine eingereichte vergleichbare Referenz sämtliche Mindestanforderungen erfüllt.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP Ing.BW) gemäß § 43, Lph. 1-3i. V. m. Anlage 12 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 1-5 i. V. m. Anlage 13 HOAI 2021 für Fahrbahnerneuerung bzw. Um- oder Ausbau einer Autobahn und mit einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € brutto für die OP VA.
- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 1-3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.
- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 1-3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Rückbau von Brücken (Abbruchplanung)
Die geforderten Referenzangaben müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- Bezeichnung der Maßnahme mit charakteristischen Eckdaten (Kurzbeschreibung Projekt)
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI (erbrachter Leistungsumfang) und/oder der Funktion mit Aufgabenbeschreibung im Projekt für Besondere Leistungen
- Bauvolumen (netto)
- Auftragsvolumen der Referenzleistung (netto)
- Leistungszeitraum (bis Abnahme der Bauleistungen)
- Ansprechpartner des Auftraggebers
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) aufgeteilt in Objekt- und Tragwerksplanung sowie Objektpplanung Verkehrsanlagen. Hinweise:
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
- Datenaustausch zu dem Programm Allplan erfolgreich durchgeführt, falls das Büro andere CAD-Programme als Allplan hat.
- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gleiches gilt für die Eignungsleihe.
Gegebenenfalls sind die Erklärungen auf dem Vordruck "HVA F-StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" bzw. auf dem Vordruck "HVA F-StB Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" beizufügen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Aufgrund des Leistungsgegenstands wurden drei Fachbereiche gebildet:
Fachbereich 1: Ingenieurbauwerke
Fachbereich 2: Verkehrsanlagen
Fachbereich 3: Tragwerksplanung
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschlusses und Berufserfahrung zu erfüllen.
Die eingesetzten Mitarbeiter haben folgende Qualifikation vorzuweisen:
Fachbereich 1 - Ingenieurbauwerke und Fachbereich 3 - Tragwerksplanung
a1) Berufsabschluss
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau haben.
Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Brückenbauwerken nachgewiesen werden können
a2) Berufserfahrung
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssennachweisbare Erfahrungen von mindestens 2 Jahren bei der Planung (LPH 1 bis 5) von Brückenbauwerken in Spannbeton- bzw. Stahl/Stahlverbundbauweise im Zuge von BAB aus den letzten fünf Jahren haben.
Nachzuweisen ist, dass die Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen bereits gemeinsam mit Straßenplaner*innen gearbeitet haben.
Fachbereich 2 - Verkehrsanlage
b1) Berufsabschluss
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Fachbereich Bauingenieurwesen haben.
Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Verkehrsanlagenplanung nachgewiesen werden können
b2) Berufserfahrung
Nachweisbare Erfahrungen bei der Planung (LPH 1 bis 5) von Verkehrsanlagen im Zuge von BAB aus den letzten fünf Jahren.
Hinweise:
− Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
− Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.