Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art, Bauhaupt

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Ausführung von Bauhauptleistungen:
- Abbruch- und Rückbauarbeiten
- Mauerwerksarbeiten
- Betonarbeiten
- Putzarbeiten
- Dämmarbeiten
- Abdichtung von erdberührten Bauteilen
- Erdarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-06 Auftragsbekanntmachung
2024-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: N23046-82065000-001-380-02
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bauhauptleistungen: - Abbruch- und Rückbauarbeiten - Mauerwerksarbeiten - Betonarbeiten - Putzarbeiten - Dämmarbeiten - Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Erdarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de 📧
Telefon: +49 30901661621 📞
Fax: +49 30901661668 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173359 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173359 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-546799
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bauhauptleistungen:
- Abbruch- und Rückbauarbeiten
- Mauerwerksarbeiten
- Betonarbeiten
- Putzarbeiten
- Dämmarbeiten
- Abdichtung von erdberührten Bauteilen
- Erdarbeiten
- Baustelleneinrichtung incl. Bauwasser, Baustrom, Schutzmaßnahmen, behelfsmäßige Wege
- Abbruch Wände, Mauerwerk ca. 400m2
- Demontagearbeiten
- Schlitze 105 Stk.
- Wand- und Deckendurchbrüche unterschiedl. Größen ca. 235 Stk.
- Abfangkonstruktionen 60 Stk.
- Öffnungen / Nischen unterschiedl. Größen 40 Stk.
- Betonarbeiten inkl. Schalung und Bewehrungsarbeiten ca. 100 m2
- Mauerwerksarbeiten 270 m2
- Stürze, Träger, Sparren, Binder inkl. Auflager herstellen 213 Stk.
- Innenputzarbeiten ca. 1000 m
- Dämmputzarbeiten ca. 1000 m2
- Erdarbeiten ca. 35 m3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lehrter Str. 61, 10557 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK Industrie- und Handelskammer, soweit der Bieter/Bewerber eintragungspflichtig ist und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei fehlender Präqualifizierung. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
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Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Mindeststandards:
1. Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl hinsichtlich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 10 gewerblichen Arbeitskräften.
2. Projektvergleichbare Referenzen:
- Referenz umfasst Rohbauarbeiten mit gleichwertiger Komplexität bzgl. technischem Anforderungsgrad in einem denkmalgeschützten Objekt
- Referenz umfasst Innendämmputzarbeiten
- Referenz umfasst PU-Spitzschaumarbeiten
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Vermögen des Landes Berlin
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173359 🌏
Internetadresse: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173359 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
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Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 04.10.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin,, Kontaktdaten wie unter VI. 4 1)
Quelle: OJS 2023/S 174-546799 (2023-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art, Bauhaupt
Referenznummer: N23046-82065000-001-380-02
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bauhauptleistungen: - Abbruch- und Rückbauarbeiten - Mauerwerksarbeiten - Betonarbeiten - Putzarbeiten - Dämmarbeiten - Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Erdarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1620131.45 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: N23046-82065000-001-380-02
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Lehrter Str. 61
Postleitzahl: 10557
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-20 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: N23046-82065000-001-380-02
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-19 📅
Titel: Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art, Bauhaupt
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Hölter Bau-GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hölter Bau-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE136698731
Postanschrift: Alt-Schönow 2
Postleitzahl: 14165
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero@hoelter-bau.de 📧
Telefon: 000 📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 11-2000012000-10
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de 📧
Telefon: +4930901661478 📞
Fax: +4930901661668 📠
URL: https://www.bim-berlin.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 546799-2023
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Region: Berlin 🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +493090138316 📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 014-038719 (2024-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Bauleistung
Beschreibung
Interne Kennung: 0

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Untergeschoss des Musikhauses ist, bis auf die Leitungsführung und Spritzschaumdämmung, nicht teil der Sanierungsmaßnahme. Entsprechend konnten im Vorfeld nicht alle Bauteile ausreichend untersucht werden. Dies führt während der Bauarbeiten zu erhöhtem Aufkommen von unvorhergesehen Begebenheiten. Im an das Untergeschoss des Zellengebäudes angrenzenden, tieferliegenden Raum M 0.13 haben sich aufgrund von Abweichungen im Bestandsbodenaufbau die bauphysikalischen Anforderungen verändert. Zudem wurden an den Treppenhauswänden sowie den dem Untergeschoss zugewandten Wänden von Raum M 0.13 andere Putz- bzw. Anstrichzusammensetzungen festgestellt. In Rücksprache mit der Bauphysik folgen daraus Umplanungen zur notwendigen bauphysikalischen Ertüchtigung in Form von: 1) Einer Dämmung des Bodens mit Schaumglasschotter, 2) dem Abtrag von nicht kapillaraktiven Putzen und 3) dem Aufbringen von Entsalzungsplatten auf die Treppenhauswände.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Das Untergeschoss des Musikhauses ist, bis auf die Leitungsführung und Spritzschaumdämmung, nicht teil der Sanierungsmaßnahme. Entsprechend konnten im Vorfeld nicht alle Bauteile ausreichend untersucht werden. Dies führt während der Bauarbeiten zu erhöhtem Aufkommen von unvorhergesehen Begebenheiten. Im an das Untergeschoss des Zellengebäudes angrenzenden, tieferliegenden Raum M 0.13 haben sich aufgrund von Abweichungen im Bestandsbodenaufbau die bauphysikalischen Anforderungen verändert. Zudem wurden an den Treppenhauswänden sowie den dem Untergeschoss zugewandten Wänden von Raum M 0.13 andere Putz- bzw. Anstrichzusammensetzungen festgestellt. In Rücksprache mit der Bauphysik folgen daraus Umplanungen zur notwendigen bauphysikalischen Ertüchtigung in Form von: 1) Einer Dämmung des Bodens mit Schaumglasschotter, 2) dem Abtrag von nicht kapillaraktiven Putzen und 3) dem Aufbringen von Entsalzungsplatten auf die Treppenhauswände.
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Quelle: OJS 2025/S 178-605646 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 11-2200011000-02

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Leistungen, die in Ersatzvornahme für eine gekündigte Firma erbracht werden. Die Leistungen enthalten das Abbrechen u Entsorgen verschied schadstoffbelasteter Baustoffe wie Schüttung, festgebundener Asbest, WHO faserhaltige Mineralwolle. Zudem die Demontage und Entsorgung teerhaltiger Abdichtungen. Um die Verzögerungen im Projektablauf zu minimieren und die Fertigstellung der Arbeiten sicherzustellen, war es unerlässlich, Firma Hölter zu beauftragen. Zudem sind die Leistungen auch dringend, da es sich hier um den Abbruch und die Beseitigung von gefährlichem Abfall handelt. Die Leistungen müssen nahtlos von Hölter Bau als qualifizierte Firma übernommen und fortgeführt werden, um den Projektfortschritt nicht weiter zu gefährden. Die Firma Hölter Bau verfügt über die notwendige Fachkompetenz und Kapazität, um die ausstehenden Arbeiten zeitnah und in der geforderten Qualität zu übernehmen und abzuschließen. Für die termingerechte Ausführung der Gesamtbaumaßnahme ist dieser Vorgang nur über die bereits vor Ort tätige Firma Hölter ausführbar. Die Firma kennt die Gegebenheiten und bietet nun als Bauhauptgewerk diese Leistungen an.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Leistungen, die in Ersatzvornahme für eine gekündigte Firma erbracht werden. Die Leistungen enthalten das Abbrechen u Entsorgen verschied schadstoffbelasteter Baustoffe wie Schüttung, festgebundener Asbest, WHO faserhaltige Mineralwolle. Zudem die Demontage und Entsorgung teerhaltiger Abdichtungen. Um die Verzögerungen im Projektablauf zu minimieren und die Fertigstellung der Arbeiten sicherzustellen, war es unerlässlich, Firma Hölter zu beauftragen. Zudem sind die Leistungen auch dringend, da es sich hier um den Abbruch und die Beseitigung von gefährlichem Abfall handelt. Die Leistungen müssen nahtlos von Hölter Bau als qualifizierte Firma übernommen und fortgeführt werden, um den Projektfortschritt nicht weiter zu gefährden. Die Firma Hölter Bau verfügt über die notwendige Fachkompetenz und Kapazität, um die ausstehenden Arbeiten zeitnah und in der geforderten Qualität zu übernehmen und abzuschließen. Für die termingerechte Ausführung der Gesamtbaumaßnahme ist dieser Vorgang nur über die bereits vor Ort tätige Firma Hölter ausführbar. Die Firma kennt die Gegebenheiten und bietet nun als Bauhauptgewerk diese Leistungen an.
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Quelle: OJS 2025/S 178-608250 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Arbeiten im Musikhaus war es erforderlich, temporäre Abfangkonstruktionen zur Sicherung der darüberliegenden Decken während des Abbruchs der Bestandswände zu errichten. Diese Abfangkonstruktionen mussten in speziell hergestellte Auflagertaschen in den Bestandswänden eingebaut werden. Diese Auflagertaschen waren nach Abschluss der Abfangarbeiten fachgerecht zu verschließen. Das Verschließen der Auflagertaschen stellt eine zusätzliche Leistung dar, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht berücksichtigt war und daher Mehrkosten verursacht. Zusätzlich wurden beim Herstellen der Fensterleibungen der hochliegenden Fenster unerwartet eingelassene Stahl-Fensterbänke vorgefunden. Diese Stahl-Fensterbänke waren im Vorfeld weder erkennbar noch planbar und führten zu einem erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung der Fensterleibungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Arbeiten im Musikhaus war es erforderlich, temporäre Abfangkonstruktionen zur Sicherung der darüberliegenden Decken während des Abbruchs der Bestandswände zu errichten. Diese Abfangkonstruktionen mussten in speziell hergestellte Auflagertaschen in den Bestandswänden eingebaut werden. Diese Auflagertaschen waren nach Abschluss der Abfangarbeiten fachgerecht zu verschließen. Das Verschließen der Auflagertaschen stellt eine zusätzliche Leistung dar, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht berücksichtigt war und daher Mehrkosten verursacht. Zusätzlich wurden beim Herstellen der Fensterleibungen der hochliegenden Fenster unerwartet eingelassene Stahl-Fensterbänke vorgefunden. Diese Stahl-Fensterbänke waren im Vorfeld weder erkennbar noch planbar und führten zu einem erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung der Fensterleibungen.
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Quelle: OJS 2025/S 178-608507 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die im Gewerk Sanitär ausgeschriebenen Heizleitungen durch eine Holzbalkendecke mit Brandschutzanforderung F30 geführt werden müssen. Diese brandschutztechnische Anforderung wurde in den TGA-Ausschreibungsunterlagen nicht berücksichtigt. Für die fachgerechte und den Brandschutzanforderungen entsprechende Ausführung dieser Durchführungen ist das Herstellen einer Leibung als seitliche Abschalung sowie das anschließende Ausbetonieren der Öffnungen erforderlich. Diese Leistungen sind weder Bestandteil des beauftragten Sanitärgewerks noch können sie von der Sanitärfirma fachgerecht erbracht werden. Da die Firma Hölter-Bau bereits im Rahmen der Bahauptarbeiten umfassende Kenntnisse über die bestehende Bausubstanz, insbesondere die Holzbalkendecken, erworben hat, liegt es aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nahe, diese Leistungen an die Firma Hölter-Bau zu vergeben. Die Firma ist mit den objektspezifischen Anforderungen sowie den Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken vertraut, was eine reibungslose und koordinierte Ausführung ermöglicht. Durch diese Vorleistungen entfällt eine aufwendige Einarbeitung, wodurch Zeit und Kosten eingespart werden. Gleichzeitig wird das Risiko von Schnittstellenproblemen minimiert, was insbesondere bei brandschutzrelevanten Bauteilen von hoher Bedeutung ist.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die im Gewerk Sanitär ausgeschriebenen Heizleitungen durch eine Holzbalkendecke mit Brandschutzanforderung F30 geführt werden müssen. Diese brandschutztechnische Anforderung wurde in den TGA-Ausschreibungsunterlagen nicht berücksichtigt. Für die fachgerechte und den Brandschutzanforderungen entsprechende Ausführung dieser Durchführungen ist das Herstellen einer Leibung als seitliche Abschalung sowie das anschließende Ausbetonieren der Öffnungen erforderlich. Diese Leistungen sind weder Bestandteil des beauftragten Sanitärgewerks noch können sie von der Sanitärfirma fachgerecht erbracht werden. Da die Firma Hölter-Bau bereits im Rahmen der Bahauptarbeiten umfassende Kenntnisse über die bestehende Bausubstanz, insbesondere die Holzbalkendecken, erworben hat, liegt es aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nahe, diese Leistungen an die Firma Hölter-Bau zu vergeben. Die Firma ist mit den objektspezifischen Anforderungen sowie den Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken vertraut, was eine reibungslose und koordinierte Ausführung ermöglicht. Durch diese Vorleistungen entfällt eine aufwendige Einarbeitung, wodurch Zeit und Kosten eingespart werden. Gleichzeitig wird das Risiko von Schnittstellenproblemen minimiert, was insbesondere bei brandschutzrelevanten Bauteilen von hoher Bedeutung ist.
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Quelle: OJS 2025/S 179-609061 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das 17. Nachtragsangebot umfasst Leistungen die Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Kennzeichnung der Baustelle betreffend. Diese Leistungen werden in geänderter Ausführung umgesetzt, weshalb eine Nachbeauftragung erforderlich ist. Die Hauptauftragspositionen entfallen dafür. Ursächlich sind individuelle Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde. Ein zweiter Posten des Nachtragsangebots bezieht sich auf das systemgerechte Ertüchtigen eines Bereichs einer Holzbalkendecke, die beim Öffnen zum Einbringen eines Trägers ohne Staakung und Schüttung vorgefunden wurde. Das 18. Nachtragsangebot umfasst ausschließlich Leistungen, die sich aus geänderten statischen Vorgaben ergeben haben. Darunter dickere Winkelauflager an den Leimholzbindern, der Schweißnachweis für das verschweißen der Auflagerwinkel und eine vergrößerte Dimension des Binders. Diese Vorgaben sind statisch notwendig und einzuhalten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Das 17. Nachtragsangebot umfasst Leistungen die Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Kennzeichnung der Baustelle betreffend. Diese Leistungen werden in geänderter Ausführung umgesetzt, weshalb eine Nachbeauftragung erforderlich ist. Die Hauptauftragspositionen entfallen dafür. Ursächlich sind individuelle Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde. Ein zweiter Posten des Nachtragsangebots bezieht sich auf das systemgerechte Ertüchtigen eines Bereichs einer Holzbalkendecke, die beim Öffnen zum Einbringen eines Trägers ohne Staakung und Schüttung vorgefunden wurde. Das 18. Nachtragsangebot umfasst ausschließlich Leistungen, die sich aus geänderten statischen Vorgaben ergeben haben. Darunter dickere Winkelauflager an den Leimholzbindern, der Schweißnachweis für das verschweißen der Auflagerwinkel und eine vergrößerte Dimension des Binders. Diese Vorgaben sind statisch notwendig und einzuhalten.
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Quelle: OJS 2025/S 179-609090 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Bauarbeiten am Musikhaus ergaben sich im Zuge der Abbrucharbeiten unvorhergesehene Sachverhalte, die eine Nachtragsleistung erforderlich machen. Bei der Demontage der Schornsteine wurde festgestellt, dass die Abzugschächte eine unerwartet größere Tiefe aufweisen als der sichtbare Teil des Schornsteins. Diese Schächte schneiden zudem in die dahinterliegende Wand ein. Um den schallschutztechnischen Anforderungen an die Proberaumtrennwände zu genügen, ist ein Ausmauern der Schächte notwendig. Weiterhin führte der Abbruch der Zellenwände zu größeren Fehlstellen im Mauerwerk, insbesondere im Schnittbereich zur Außenwand. Diese Fehlstellen müssen aus statischen Gründen ausgemauert werden, um die Tragfähigkeit des Dämmputzes sicherzustellen. Im Bereich der Flurwand können die entstandenen Mängel hingegen belassen werden. Die beschriebenen zusätzlichen Arbeiten waren im Hauptauftrag nicht vorhersehbar, da sie erst nach dem Abbruch sichtbar wurden. Insbesondere die Beschaffenheit der Abzugschächte und die Größe der Mauerwerksfehlstellen konnten im Vorfeld nicht erkannt werden. Ihre Ausführung ist jedoch unerlässlich, um die Erfüllung des Hauptauftrags sicherzustellen. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmers würde mit erheblichen Nachteilen einhergehen, da die Arbeiten untrennbar mit den bereits laufenden Maßnahmen verbunden sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Bauarbeiten am Musikhaus ergaben sich im Zuge der Abbrucharbeiten unvorhergesehene Sachverhalte, die eine Nachtragsleistung erforderlich machen. Bei der Demontage der Schornsteine wurde festgestellt, dass die Abzugschächte eine unerwartet größere Tiefe aufweisen als der sichtbare Teil des Schornsteins. Diese Schächte schneiden zudem in die dahinterliegende Wand ein. Um den schallschutztechnischen Anforderungen an die Proberaumtrennwände zu genügen, ist ein Ausmauern der Schächte notwendig. Weiterhin führte der Abbruch der Zellenwände zu größeren Fehlstellen im Mauerwerk, insbesondere im Schnittbereich zur Außenwand. Diese Fehlstellen müssen aus statischen Gründen ausgemauert werden, um die Tragfähigkeit des Dämmputzes sicherzustellen. Im Bereich der Flurwand können die entstandenen Mängel hingegen belassen werden. Die beschriebenen zusätzlichen Arbeiten waren im Hauptauftrag nicht vorhersehbar, da sie erst nach dem Abbruch sichtbar wurden. Insbesondere die Beschaffenheit der Abzugschächte und die Größe der Mauerwerksfehlstellen konnten im Vorfeld nicht erkannt werden. Ihre Ausführung ist jedoch unerlässlich, um die Erfüllung des Hauptauftrags sicherzustellen. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmers würde mit erheblichen Nachteilen einhergehen, da die Arbeiten untrennbar mit den bereits laufenden Maßnahmen verbunden sind.
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Quelle: OJS 2025/S 179-609638 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausschachtungsarbeiten zur Erstellung der Aufzugsunterfahrt wurden unvorhersehbar Natursteinfundamente vorgefunden. Der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung dieser Fundamente stellen einen deutlichen Mehraufwand dar. Darüber hinaus machte die Zwischennutzung des Gerichtsgebäudes durch die Berlin Biennale zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere war die Erstellung einer Bautür in der Außenmauer des Müllhofs notwendig, um den Zugang für den Bau sicherzustellen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt derzeit über das Gerichtsgebäude. Ab dem 1. Februar wird das Gerichtsgebäude aufgrund der Biennale jedoch nicht mehr zugänglich sein, weshalb eine Zwischenlösung erforderlich ist, um den Zugang zur Baustelle weiterhin zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat hierfür eine Maueröffnung mit einer Bautür geschaffen. Diese Zwischenlösung ist notwendig, um eine saubere Trennung zur Kunstausstellung zu gewährleisten und die Kunstwerke vor den Einflüssen der Baustelle zu schützen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Im Rahmen der Ausschachtungsarbeiten zur Erstellung der Aufzugsunterfahrt wurden unvorhersehbar Natursteinfundamente vorgefunden. Der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung dieser Fundamente stellen einen deutlichen Mehraufwand dar. Darüber hinaus machte die Zwischennutzung des Gerichtsgebäudes durch die Berlin Biennale zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere war die Erstellung einer Bautür in der Außenmauer des Müllhofs notwendig, um den Zugang für den Bau sicherzustellen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt derzeit über das Gerichtsgebäude. Ab dem 1. Februar wird das Gerichtsgebäude aufgrund der Biennale jedoch nicht mehr zugänglich sein, weshalb eine Zwischenlösung erforderlich ist, um den Zugang zur Baustelle weiterhin zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat hierfür eine Maueröffnung mit einer Bautür geschaffen. Diese Zwischenlösung ist notwendig, um eine saubere Trennung zur Kunstausstellung zu gewährleisten und die Kunstwerke vor den Einflüssen der Baustelle zu schützen.
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Quelle: OJS 2025/S 179-609941 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden: 1.Für die Arbeiten der Gussasphaltfirma waren unvorhergesehene Vorleistungen notwendig. Dazu zählten das Anarbeiten von 17 beim Abbruch beschädigten Betonschwellen, abschließende Egalisierungsarbeiten sowie die Reinigung der Böden von groben Verschmutzungen. Die Reinigung entfällt damit aus dem ursprünglichen Leistungsumfang der Gussasphaltfirma. 2.Bei den Putzarbeiten entstand Mehraufwand durch das wiederholte Aufbrechen von durch Fremdfirmen verschlossenen Zellenräumen. Dies führte zu Unterbrechungen u erneutem Anrücken der Kolonne. Die verursachenden Firmen wurden ermittelt, die Mehrkosten werden ihnen belastet. 3.Die Dämmarbeiten im Dachgeschoss wurden zur Vermeidung von Schnittstellen u zur Beschleunigung der Bauausführung vollständig der Bauhauptfirma übertragen. Damit entfallen die ursprünglich dem Bodenleger zugeordneten Leistungen. Der angebotene Einheitspreis liegt unter dem des Bodenlegers; durch die erhöhte Schichtdicke der Schüttung entstehen jedoch Mehrkosten. 4.Im Raum M.0.13 war aufgrund von Bestandsabweichungen eine Anpassung des Bodenaufbaus erforderlich. In Abstimmung mit dem Statiker wurde anstelle der vorgesehenen Ausführung eine bewehrte Stahlbetonplatte hergestellt. Hierdurch entfallen die im 12.NT beauftragten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden: 1.Für die Arbeiten der Gussasphaltfirma waren unvorhergesehene Vorleistungen notwendig. Dazu zählten das Anarbeiten von 17 beim Abbruch beschädigten Betonschwellen, abschließende Egalisierungsarbeiten sowie die Reinigung der Böden von groben Verschmutzungen. Die Reinigung entfällt damit aus dem ursprünglichen Leistungsumfang der Gussasphaltfirma. 2.Bei den Putzarbeiten entstand Mehraufwand durch das wiederholte Aufbrechen von durch Fremdfirmen verschlossenen Zellenräumen. Dies führte zu Unterbrechungen u erneutem Anrücken der Kolonne. Die verursachenden Firmen wurden ermittelt, die Mehrkosten werden ihnen belastet. 3.Die Dämmarbeiten im Dachgeschoss wurden zur Vermeidung von Schnittstellen u zur Beschleunigung der Bauausführung vollständig der Bauhauptfirma übertragen. Damit entfallen die ursprünglich dem Bodenleger zugeordneten Leistungen. Der angebotene Einheitspreis liegt unter dem des Bodenlegers; durch die erhöhte Schichtdicke der Schüttung entstehen jedoch Mehrkosten. 4.Im Raum M.0.13 war aufgrund von Bestandsabweichungen eine Anpassung des Bodenaufbaus erforderlich. In Abstimmung mit dem Statiker wurde anstelle der vorgesehenen Ausführung eine bewehrte Stahlbetonplatte hergestellt. Hierdurch entfallen die im 12.NT beauftragten Leistungen.
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Quelle: OJS 2025/S 179-610702 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

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Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistungen ergeben sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die erst während der Bauausführung erkennbar wurden. 1.Zuganker in den Bestandswänden:Beim Abbruch der Bestandswände im Musikhaus wurden über vier Wänden Zuganker entdeckt.Diese Zuganker waren im ursprünglichen Bauplan nicht verzeichnet und stellten sich erst während der Bauarbeiten als vorhanden heraus. Nach Rücksprache mit der Statik ist ein Ausbau der Zuganker zwingend erforderlich, um Rostbildung zu verhindern und die dauerhafte Tragfähigkeit sicherzustellen. Die Zuganker müssen zudem rostschutzgrundiert und oberhalb der jeweiligen Decke wieder eingebaut werden. Diese Maßnahme dient der Gewährleistung der Standsicherheit und ist notwendig, um spätere Schäden zu verhindern. Eine separate Ausführung wäre unwirtschaftlich und logistisch erschwert, da sie im direkten Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten steht. 2.Haftgrundverfestigung für den Dämmputz:Zur Verbesserung der Haftung des Dämmputzes an den Außenwänden war der Auftrag vorsah,einen Vorspritzmörtel aufzubringen. Im Zuge der Arbeiten stellte sich jedoch heraus, dass die Beschaffenheit des vorhandenen Untergrunds poröser ist als erwartet u.der Vorspritzmörtel nicht die nötige Haftung erzielen kann. Daher muss vor dem Aufbringen des Vorspritzmörtels ein zusätzl.Haftgrundverfestiger aufgetragen werden,um die Haftungsanforderungen sicherzustellen. Diese Leistung ist erforderlich, da sie die Basis für den planmäßigen Aufbau des Dämmputzes bildet. Eine nachträgl.Ergänzung o.der spätere Behebung eines Haftungsproblems wäre technisch u.wirtschaftlich unvertretbar. Da die Leistungen unmittelbar mit den Hauptleistungen verbunden sind, können sie nicht ohne erhebliche Nachteile separat beauftragt werde
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Die Nachtragsleistungen ergeben sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die erst während der Bauausführung erkennbar wurden. 1.Zuganker in den Bestandswänden:Beim Abbruch der Bestandswände im Musikhaus wurden über vier Wänden Zuganker entdeckt.Diese Zuganker waren im ursprünglichen Bauplan nicht verzeichnet und stellten sich erst während der Bauarbeiten als vorhanden heraus. Nach Rücksprache mit der Statik ist ein Ausbau der Zuganker zwingend erforderlich, um Rostbildung zu verhindern und die dauerhafte Tragfähigkeit sicherzustellen. Die Zuganker müssen zudem rostschutzgrundiert und oberhalb der jeweiligen Decke wieder eingebaut werden. Diese Maßnahme dient der Gewährleistung der Standsicherheit und ist notwendig, um spätere Schäden zu verhindern. Eine separate Ausführung wäre unwirtschaftlich und logistisch erschwert, da sie im direkten Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten steht. 2.Haftgrundverfestigung für den Dämmputz:Zur Verbesserung der Haftung des Dämmputzes an den Außenwänden war der Auftrag vorsah,einen Vorspritzmörtel aufzubringen. Im Zuge der Arbeiten stellte sich jedoch heraus, dass die Beschaffenheit des vorhandenen Untergrunds poröser ist als erwartet u.der Vorspritzmörtel nicht die nötige Haftung erzielen kann. Daher muss vor dem Aufbringen des Vorspritzmörtels ein zusätzl.Haftgrundverfestiger aufgetragen werden,um die Haftungsanforderungen sicherzustellen. Diese Leistung ist erforderlich, da sie die Basis für den planmäßigen Aufbau des Dämmputzes bildet. Eine nachträgl.Ergänzung o.der spätere Behebung eines Haftungsproblems wäre technisch u.wirtschaftlich unvertretbar. Da die Leistungen unmittelbar mit den Hauptleistungen verbunden sind, können sie nicht ohne erhebliche Nachteile separat beauftragt werde
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Quelle: OJS 2025/S 179-610835 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

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Andere zusätzliche Informationen
Der Sammelnachtrag umfasst drei separate Nachtragsangebote, die wie folgt zusammengefasst werden: Nachtrag 29: Durch Abbrucharbeiten und klimatische Einflüsse kam es zu Putzabplatzungen, deren Instandsetzung sowie Korrekturen an Lüftungsdurchbrüchen und Putz-Mehrstärken im Musikhaus nicht Teil des ursprünglichen Auftrags waren. Diese Leistungen müssen zwingend vom AN ausgeführt werden, da er mit den Bauhauptarbeiten beauftragt ist und für die vollständige und ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten, einschließlich der Instandsetzung und Nachbesserung von Bauschäden, zuständig ist. Nachtrag 30: Die Nachrüstung von Ersatznistkästen am Atelierhaus war aufgrund eines nachträglich bekannt gewordenen artenschutzrechtlichen Gutachtens erforderlich. Nachtrag 31: Dieser Nachtrag umfasst die nachträglich erforderliche Montage von Gewindestangen für die Aufzüge, die Koordination mit Fremdgewerken, die Herstellung von Rampen und die Sanierung des Sandsteingesimses sowie Anpassungen des Dämmputzes im Musikhaus aufgrund unvorhergesehener baulicher Mängel. Diese Leistungen sind zwingend durch den AN auszuführen, da er im Rahmen des Bauhauptauftrags für die Ausführung sämtlicher baulicher Maßnahmen verantwortlich ist, die zur vollständigen Fertigstellung und funktionsfähigen Ausführung des Projekts erforderlich sind. Weitere Ausführungen sind dem Vermerk „LEH61-01-Nachtragsempfehlung-250714.pdf“ zu entnehmen. Die Leistungen sind insgesamt erforderlich, um die ordnungsgemäße Projektumsetzung zu gewährleisten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Der Sammelnachtrag umfasst drei separate Nachtragsangebote, die wie folgt zusammengefasst werden: Nachtrag 29: Durch Abbrucharbeiten und klimatische Einflüsse kam es zu Putzabplatzungen, deren Instandsetzung sowie Korrekturen an Lüftungsdurchbrüchen und Putz-Mehrstärken im Musikhaus nicht Teil des ursprünglichen Auftrags waren. Diese Leistungen müssen zwingend vom AN ausgeführt werden, da er mit den Bauhauptarbeiten beauftragt ist und für die vollständige und ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten, einschließlich der Instandsetzung und Nachbesserung von Bauschäden, zuständig ist. Nachtrag 30: Die Nachrüstung von Ersatznistkästen am Atelierhaus war aufgrund eines nachträglich bekannt gewordenen artenschutzrechtlichen Gutachtens erforderlich. Nachtrag 31: Dieser Nachtrag umfasst die nachträglich erforderliche Montage von Gewindestangen für die Aufzüge, die Koordination mit Fremdgewerken, die Herstellung von Rampen und die Sanierung des Sandsteingesimses sowie Anpassungen des Dämmputzes im Musikhaus aufgrund unvorhergesehener baulicher Mängel. Diese Leistungen sind zwingend durch den AN auszuführen, da er im Rahmen des Bauhauptauftrags für die Ausführung sämtlicher baulicher Maßnahmen verantwortlich ist, die zur vollständigen Fertigstellung und funktionsfähigen Ausführung des Projekts erforderlich sind. Weitere Ausführungen sind dem Vermerk „LEH61-01-Nachtragsempfehlung-250714.pdf“ zu entnehmen. Die Leistungen sind insgesamt erforderlich, um die ordnungsgemäße Projektumsetzung zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 179-611100 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

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Andere zusätzliche Informationen
Das Nachtragsangebot der Hölter-Bau GmbH sowie die beigefügte Mehrkostenaufstellung dokumentieren Mehr- und Mindermengen in verschiedenen Positionen, insbesondere bei Mauerwerksarbeiten im Atelier- und Musikhaus. - Atelierhaus: Mengenmehrungen entstehen aufgrund von Abweichungen von Bestandsgrundlagen sowie unvorhersehbaren Bedingungen vor Ort. - Musikhaus: Mehrungen betreffen den Abbruch von Zellentrennwänden sowie Putz- und Dämmputzarbeiten an den Außenwänden. Ursache ist unter anderem ein Übertragungsfehler im Leistungsverzeichnis. Die Leistungen sind Bestandteil des Hauptauftrages und erforderlich zur vertraglich vereinbarten Ausführung. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten, da bereits begonnene und in Ausführung befindliche Leistungen des Unternehmens dadurch unterbrochen werden und ebenda zu wesentlichen Mehrkosten führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Das Nachtragsangebot der Hölter-Bau GmbH sowie die beigefügte Mehrkostenaufstellung dokumentieren Mehr- und Mindermengen in verschiedenen Positionen, insbesondere bei Mauerwerksarbeiten im Atelier- und Musikhaus. - Atelierhaus: Mengenmehrungen entstehen aufgrund von Abweichungen von Bestandsgrundlagen sowie unvorhersehbaren Bedingungen vor Ort. - Musikhaus: Mehrungen betreffen den Abbruch von Zellentrennwänden sowie Putz- und Dämmputzarbeiten an den Außenwänden. Ursache ist unter anderem ein Übertragungsfehler im Leistungsverzeichnis. Die Leistungen sind Bestandteil des Hauptauftrages und erforderlich zur vertraglich vereinbarten Ausführung. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten, da bereits begonnene und in Ausführung befindliche Leistungen des Unternehmens dadurch unterbrochen werden und ebenda zu wesentlichen Mehrkosten führen.
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Quelle: OJS 2025/S 179-611660 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
m Rahmen der erweiterten Bauhauptarbeiten treten aufgrund komplexer Bestandsverhältnisse immer wieder unvorhersehbare Leistungen auf. Diese ergeben sich aus Bestandsabweichungen, die erst während der Bauausführung sichtbar werden. Die Firma Hölter-Bau muss zudem zahlreiche Vorleistungen für Folgegewerke erbringen, deren Durchführung in direkter Abhängigkeit zu den bestehenden, nicht absehbaren Bedingungen steht. Die zahlreichen Schnittstellen mit Fremdgewerken erfordern, dass diese Bauhauptarbeiten zeitnah ausgeführt werden, um Behinderungen und Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Das Nachtragsangebot umfasst Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Bestandsabweichungen oder anderen Begebenheiten notwendig wurden. Eine Verzögerung dieser Maßnahmen würde den Bauablauf erheblich stören und zu Mehrkosten führen. Die betreffenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vertragsvergabe nicht absehbar und sind für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich. Eine Trennung dieser Leistungen vom Hauptauftrag würde zu erheblichen Mehraufwendungen und Verzögerungen führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
m Rahmen der erweiterten Bauhauptarbeiten treten aufgrund komplexer Bestandsverhältnisse immer wieder unvorhersehbare Leistungen auf. Diese ergeben sich aus Bestandsabweichungen, die erst während der Bauausführung sichtbar werden. Die Firma Hölter-Bau muss zudem zahlreiche Vorleistungen für Folgegewerke erbringen, deren Durchführung in direkter Abhängigkeit zu den bestehenden, nicht absehbaren Bedingungen steht. Die zahlreichen Schnittstellen mit Fremdgewerken erfordern, dass diese Bauhauptarbeiten zeitnah ausgeführt werden, um Behinderungen und Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Das Nachtragsangebot umfasst Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Bestandsabweichungen oder anderen Begebenheiten notwendig wurden. Eine Verzögerung dieser Maßnahmen würde den Bauablauf erheblich stören und zu Mehrkosten führen. Die betreffenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vertragsvergabe nicht absehbar und sind für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich. Eine Trennung dieser Leistungen vom Hauptauftrag würde zu erheblichen Mehraufwendungen und Verzögerungen führen.
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Quelle: OJS 2025/S 179-611887 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Nachtrag 27 betrifft zusätzliche Leistungen beim Bau des Aufzugsschachtes im Musikhaus, bedingt durch unvorhergesehene Abweichungen im Bestand: Die tatsächlichen Dachsparrenpositionen wichen von den Plänen ab, die Bestandswand weist einen Versprung zwischen Unter- und Erdgeschoss auf, und die Schachtwand im 3. OG ist statisch unzureichend tragfähig. Letzteres erfordert einen Rückbau und die Ertüchtigung mittels Stahlbetonbalken. Eine ursprünglich im Hauptauftrag enthaltene Leistung wird gegengerechnet, wodurch sich ein negativer Nachtragswert ergibt. Nachtrag 28 beinhaltet eine Mengenmehrung bei den Putzarbeiten im Atelierhaus sowie den Einbau von Edelstahlwinkeln als Deckenauflager. Obwohl formal eine Mengenmehrung vorliegt, handelt es sich tatsächlich um eine zusätzliche Leistung, da die betroffenen Flächen im ursprünglichen LV nicht enthalten waren. Beide Maßnahmen beruhen auf planerischen Änderungen aufgrund der nachträglich vorliegenden Tragwerksplanung.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Nachtrag 27 betrifft zusätzliche Leistungen beim Bau des Aufzugsschachtes im Musikhaus, bedingt durch unvorhergesehene Abweichungen im Bestand: Die tatsächlichen Dachsparrenpositionen wichen von den Plänen ab, die Bestandswand weist einen Versprung zwischen Unter- und Erdgeschoss auf, und die Schachtwand im 3. OG ist statisch unzureichend tragfähig. Letzteres erfordert einen Rückbau und die Ertüchtigung mittels Stahlbetonbalken. Eine ursprünglich im Hauptauftrag enthaltene Leistung wird gegengerechnet, wodurch sich ein negativer Nachtragswert ergibt. Nachtrag 28 beinhaltet eine Mengenmehrung bei den Putzarbeiten im Atelierhaus sowie den Einbau von Edelstahlwinkeln als Deckenauflager. Obwohl formal eine Mengenmehrung vorliegt, handelt es sich tatsächlich um eine zusätzliche Leistung, da die betroffenen Flächen im ursprünglichen LV nicht enthalten waren. Beide Maßnahmen beruhen auf planerischen Änderungen aufgrund der nachträglich vorliegenden Tragwerksplanung.
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Quelle: OJS 2025/S 179-612305 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In den künftigen Musikproberäumen des ehemaligen Zellentrakts wird je ein Fenster komplett ausgetauscht und ein Fenster zu einem Kastenfenster ertüchtigt. Mit dem Feinaufmaß durch den Tischler, hat sich eine unzureichende Bestandsgrundlage zur Montage der Fenster ergeben. Um eine Vereinheitlichung der großen Anzahl an Fenstern zu ermöglichen, werden aufgrund stark abweichender Leibungsbreiten des Bestands Stemmarbeiten erforderlich. Die Leibungen müssen zudem als Vorleistung für den Tischler mit einem Glattstrich vorbereitet werden. Des Weiteren wurden im abzubrechenden Putz an den Außenwänden Bewehrungsmatten vorgefunden, die in Ihrer Stabstärke (2mm) nicht üblich und kalkulierbar sind und zu Mehraufwand im Abbruch führen. Das NA umfasst darüber hinaus Restleistungen der Firma PLP, die in Ersatzvornahme erbracht werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
In den künftigen Musikproberäumen des ehemaligen Zellentrakts wird je ein Fenster komplett ausgetauscht und ein Fenster zu einem Kastenfenster ertüchtigt. Mit dem Feinaufmaß durch den Tischler, hat sich eine unzureichende Bestandsgrundlage zur Montage der Fenster ergeben. Um eine Vereinheitlichung der großen Anzahl an Fenstern zu ermöglichen, werden aufgrund stark abweichender Leibungsbreiten des Bestands Stemmarbeiten erforderlich. Die Leibungen müssen zudem als Vorleistung für den Tischler mit einem Glattstrich vorbereitet werden. Des Weiteren wurden im abzubrechenden Putz an den Außenwänden Bewehrungsmatten vorgefunden, die in Ihrer Stabstärke (2mm) nicht üblich und kalkulierbar sind und zu Mehraufwand im Abbruch führen. Das NA umfasst darüber hinaus Restleistungen der Firma PLP, die in Ersatzvornahme erbracht werden.
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Quelle: OJS 2025/S 179-612429 (2025-09-16)