Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung angegebenen Bescheinigungen unverzüglich nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Präqualifikation oder Eigenerklärung
1. über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Unternehmens,
2. darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
4. darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
5. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
6. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
7. Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG)
Bereits jetzt weist der Auftraggeber darauf hin, dass die (nicht präqualifizierten) Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die vorstehend geforderten Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen müssen. Außerdem ist von diesen (nicht präqualifizierten) Bietern die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen. Diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Zuschlags- und Bindefrist nicht älter als sechs Monate sein. Auf die Vorlage wird nur dann verzichtet, wenn der jeweilige Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zuschlags- und Bindefrist noch nicht mindestens sechs Monate im Inland ansässig ist. In diesem Fall genügen die bereits mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen.
Vorlage der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.