Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A
und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise
zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es
sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht
die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot
gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf
Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und §
46 Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, noch vor
Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/ Erklärungen in Kopie
ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden
Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Einzureichende Unterlagen:
- VHB 444 - Referenzbescheinigungen (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen
der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a
EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung
nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem
Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer
Leistungen - nicht älter als drei Jahre - mit mindestens drei Referenzen
nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung,
wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf
die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung" ist bevorzugt zu
verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der
Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
- VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (auf Anforderung
der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular VHB
233 ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor
Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU
VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.