Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) i. V. m. dem Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu vergeben. ____________ Es sind orientierende Untersuchungen (OU) gem. § 9 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. der BBodSchV zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine historische Erkundung (HE) zu erbringen. Zweck der orientierenden Untersuchungen ist die Festlegung, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast besteht und vertiefende bzw. weiterführende Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG notwendig sind. ____________ Für insgesamt 14 Lose wurden Fördermittel beantragt, wobei aktuell für 9 Lose Zuwendungsbescheide vorliegen. In Teil 1 werden folgende Lose ausgeschrieben: ____________ Los 1: Großengottern (THALIS 12220), 1 x OU Los 2: Hohenbergen (THALIS 12692), 1 x OU und 1 x HE Los 3: Körner (THALIS 12359/12360), 2 x OU Los 4: Kaisershagen (THALIS 12321), 1 x OU Los 5: Diedorf (THALIS 12135), 1 x OU Los 6: Horsmar (THALIS 12303/12305), 2 x OU Los 7: Langula (THALIS 12392), 1 x OU Los 8: Lengefeld (THALIS 12402), 1 x OU Los 9: Urbach (THALIS 12787), 1 x OU
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenuntersuchungen
Referenznummer: 095-2023-UHK-BU-EU_Teil 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) i. V. m. dem Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu vergeben.
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Es sind orientierende Untersuchungen (OU) gem. § 9 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. der BBodSchV zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine historische Erkundung (HE) zu erbringen. Zweck der orientierenden Untersuchungen ist die Festlegung, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast besteht und vertiefende bzw. weiterführende Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG notwendig sind.
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Für insgesamt 14 Lose wurden Fördermittel beantragt, wobei aktuell für 9 Lose Zuwendungsbescheide vorliegen. In Teil 1 werden folgende Lose ausgeschrieben:
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Los 1: Großengottern (THALIS 12220), 1 x OU
Los 2: Hohenbergen (THALIS 12692), 1 x OU und 1 x HE
Los 3: Körner (THALIS 12359/12360), 2 x OU
Los 4: Kaisershagen (THALIS 12321), 1 x OU
Los 5: Diedorf (THALIS 12135), 1 x OU
Los 6: Horsmar (THALIS 12303/12305), 2 x OU
Los 7: Langula (THALIS 12392), 1 x OU
Los 8: Lengefeld (THALIS 12402), 1 x OU
Los 9: Urbach (THALIS 12787), 1 x OU
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) i. V. m. dem Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu vergeben.
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Es sind orientierende Untersuchungen (OU) gem. § 9 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. der BBodSchV zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine historische Erkundung (HE) zu erbringen. Zweck der orientierenden Untersuchungen ist die Festlegung, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast besteht und vertiefende bzw. weiterführende Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG notwendig sind.
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Für insgesamt 14 Lose wurden Fördermittel beantragt, wobei aktuell für 9 Lose Zuwendungsbescheide vorliegen. In Teil 1 werden folgende Lose ausgeschrieben:
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Los 1: Großengottern (THALIS 12220), 1 x OU
Los 2: Hohenbergen (THALIS 12692), 1 x OU und 1 x HE
Los 3: Körner (THALIS 12359/12360), 2 x OU
Los 4: Kaisershagen (THALIS 12321), 1 x OU
Los 5: Diedorf (THALIS 12135), 1 x OU
Los 6: Horsmar (THALIS 12303/12305), 2 x OU
Los 7: Langula (THALIS 12392), 1 x OU
Los 8: Lengefeld (THALIS 12402), 1 x OU
Los 9: Urbach (THALIS 12787), 1 x OU
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenuntersuchungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bodenuntersuchungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unstrut-Hainich-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-13 📅
Datum des Beginns: 2023-11-27 📅
Datum des Endes: 2024-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 176-551227
ABl. S-Ausgabe: 176
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) i. V. m. dem Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu vergeben.
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) i. V. m. dem Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu vergeben.
Es sind orientierende Untersuchungen (OU) gem. § 9 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. der BBodSchV zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine historische Erkundung (HE) zu erbringen. Zweck der orientierenden Untersuchungen ist die Festlegung, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast besteht und vertiefende bzw. weiterführende Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG notwendig sind.
Es sind orientierende Untersuchungen (OU) gem. § 9 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. der BBodSchV zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine historische Erkundung (HE) zu erbringen. Zweck der orientierenden Untersuchungen ist die Festlegung, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast besteht und vertiefende bzw. weiterführende Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG notwendig sind.
Für insgesamt 14 Lose wurden Fördermittel beantragt, wobei aktuell für 9 Lose Zuwendungsbescheide vorliegen. In Teil 1 werden folgende Lose ausgeschrieben:
Los 1: Großengottern (THALIS 12220), 1 x OU
Los 2: Hohenbergen (THALIS 12692), 1 x OU und 1 x HE
Los 3: Körner (THALIS 12359/12360), 2 x OU
Los 4: Kaisershagen (THALIS 12321), 1 x OU
Los 5: Diedorf (THALIS 12135), 1 x OU
Los 6: Horsmar (THALIS 12303/12305), 2 x OU
Los 7: Langula (THALIS 12392), 1 x OU
Los 8: Lengefeld (THALIS 12402), 1 x OU
Los 9: Urbach (THALIS 12787), 1 x OU
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 9
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Großengottern (THALIS 12220) - eine orientierende Untersuchung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Hohenbergen (THALIS 12692) - eine orientierende Untersuchung und eine historische Erkundung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, bewilligt im Rahmen einer Projektförderung, auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen - Förderrichtlinie Altlasten vom 22.12.2022 (ThürStAnz Nr. 4/2023), Zuschüsse aus Mitteln des Thüringer Landeshaushalts.
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, bewilligt im Rahmen einer Projektförderung, auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen - Förderrichtlinie Altlasten vom 22.12.2022 (ThürStAnz Nr. 4/2023), Zuschüsse aus Mitteln des Thüringer Landeshaushalts.
Es ist daher zwingend erforderlich, dass
- die für die Gutachten erforderlichen Geländearbeiten (Bohrarbeiten, Vermessungen u. ä.) spätestens am 31.03.2023 abgeschlossen sind und
- die Gutachten inkl. Rechnung spätestens bis 17.06.2023 dem Fachdienst Bau und Umwelt vorliegen.
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) - Bestbieterprinzip.
Gemäß § 12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Gemäß § 12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.