Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Definitionen für die „erbrachte vergleichbare Leistung“:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbare erbrachte Leistung (Referenz) ist vollständig im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
Definition 1
Eine Objektplanung mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit hohen planerischen Anforderungen (vergleichbar mit der Honorarzone 4 HOAI) für eine denkmalgerechte Dachneueindeckung mit folgenden Anforderungen:
Baukörper: mehrgeschossiges Gebäude in Ziegelbauweise mit Natursteingesimsen;
Dachlandschaft / Dachkonstruktion:
- mehrgliedrig,
- Pfettendachkonstruktion als Mansarddach,
- mit mind. einer Dachkonstruktion auf einem Rundturm (z.B. sog. Welsche Haube o.a.),
- mit Satteldachgauben mit Gesimsgiebeln oder Zwerchhäusern sowie Fledermausgauben;
Dachgeschoss / Dachausbau:
- Dachgeschoss mit mindestens 1.700 m² Dachgeschoss-Nutzungsfläche,
- davon mindestens 750 m² Dachgeschoss-Nutzungsfläche (NUF) zum Aufenthalt ausgebaut, die anderen Bereiche nicht ausgebaut (Kaltdach),
- ausgebaute Dachgeschossbereiche modernisiert durch Dämmmaßnahmen nach EnEV;
Dacheindeckung (nach denkmalschutzrechtlicher Vorgabe):
- kleinteilige Dacheindeckung aus Naturschiefer (z.B. altdeutsche Deckung oder gleichwertig),
- auf mindestens 4.400 m² Dachfläche, mit Einbau einer Photovoltaikanlage auf Teilfläche des Daches.
oder
Definition 2
Eine Objektplanung wie in Definition 1 beschrieben, jedoch mit folgenden geänderten Anforderungen:
mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit HZ 3 HOAI;
Dachlandschaft / Dachkonstruktion:
- mehrgliedrig,
- Pfettendachkonstruktion als Mansarddach;
Dachgeschoss / Dachausbau:
- Dachgeschoss mit mindestens 1.200 m² Dachgeschoss-Nutzungsfläche,
- mit mindestens 500 m² zum Aufenthalt ausgebauter Dachgeschoss-Nutzungsflächen (NUF);
Dacheindeckung:
- mit einer kleinteiligen Dacheindeckung in Naturschiefer oder in einem anderen Dachdeckungsmaterial,
- auf mindestens 3.500 m² Dachfläche.
oder
Definition 3
Eine Objektplanung wie in Definition 2 beschrieben, jedoch mit folgenden geänderten Anforderungen:
Dachgeschoss / Dachausbau:
- Dachgeschoss mit mindestens 900 m² Dachgeschoss-Nutzungsflächen,
- mit mindestens 300 m² zum Aufenthalt ausgebauter Dachgeschoss-Nutzungsflächen (NUF);
Dacheindeckung:
- mit einer kleinteiligen Dacheindeckung,
- auf mindestens 2.000 m² Dachfläche.
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV.
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Objektplanung Gebäude (Architekten oder Ingenieure)
tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV i.V.m. § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) und Nachweis der Qualifizierung für die Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) und Nachweis der Qualifizierung für die Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium:
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.