Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware),
Erweiterung des bestehenden HPE Serversystems am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land um einen leistungsfähigen Anmelde-/Fileserver.
weitere Anforderungen: siehe Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmelde-/Fileserver (Hardware)
2023-AFSe-036
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware),
Erweiterung des bestehenden HPE Serversystems am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land um einen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware),
Erweiterung des bestehenden HPE Serversystems am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land um einen leistungsfähigen Anmelde-/Fileserver.
weitere Anforderungen: siehe Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 27 500 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkserver📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware), für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land
weitere technische Anforderungen: siehe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware), für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land
weitere technische Anforderungen: siehe Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 27 500 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Ausschreibungs-/Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Submission über Vergabeplattform, Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter des Zweckverbandes”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.