Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen für den Geschäftsbereich der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: VG-3000-2023-0093
Kurze Beschreibung:
“Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen für den Geschäftsbereich der Hessischen Verwaltung für...”
Kurze Beschreibung
Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen für den Geschäftsbereich der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 510 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 355 500 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anmietung und Wartung von (All-In) von mindestens 72 digitalen, fabrikneuen Kopiersystemen für den Geschäftsbereich der HVBG zum Erhalt der...”
Beschreibung der Beschaffung
Anmietung und Wartung von (All-In) von mindestens 72 digitalen, fabrikneuen Kopiersystemen für den Geschäftsbereich der HVBG zum Erhalt der Betriebsfähigkeit und Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.\nDie anzubieten Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen die in der Datei "B 04 Drucker Kriterienkatalog Mindestanforderungen" festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. \nDie Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb des Bausteins SYS 4.1 (Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte) sind zu berücksichtigen. Der HVBG muss es möglich sein, die in den Basis- und Standard-Anforderungen genannten Vorgaben umzusetzen. Es wird in diesem Zusammenhang vor allem auf die Anforderungen SYS.4.1.A1 (Planung des Einsat-zes), SYS.4.1.A2 (Zugriff), SYS.4.1.A7 (Beschränkung der administrativen Fernzu-griffe), SYS.4.1.A15 (Verschlüsselung), SYS.4.1.A17 (Schutz von Nutz- und Meta-daten) und SYS.4.1.A18 (Konfiguration) hingewiesen. \n(Die Anforderungen sind abrufbar unter folgenden Link: <https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium_Einzel_PDFs_2021/07_SYS_IT_Systeme/SYS_4_1_Drucker_Kopierer_und_Multifunktionsgeraete_Edition_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2>)\n\nDen allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 31000, DIN 31001 oder gleichwertig) ist Rechnung zu tragen. Der Anbieter sichert zu, dass die bei ihm bestellten Kopier-, Scan- und Drucksysteme den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.\n\nDie ausschließliche Verwendung von Recycling-Papier nach DIN EN 12281 beeinträchträchtigt die Verfügbarkeit der Kopier- und Drucksysteme nicht. Es werden keine Service- bzw. Verbrauchsmaterialzuschläge erhoben.\n \nDie Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen entsprechend der Anforderung DE-UZ 219 Ausgabe Januar 2021 Version 3 (01/2021) - Umweltzeichen Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) - oder mit einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet sein.\n\nSoweit Kopier-, Scan- und Drucksysteme mit Festplatte gefordert bzw. geliefert werden, sind die Kosten für ein Security Tool zur Festplatten-Datenüberschreibung gemäß ISO 15408 EAL 2 (oder gleichwertig) im Preis zu berücksichtigen. Druckdaten werden auf der internen Festplatte verschlüsselt abgelegt. Bei Außerbetriebnahme werden sämtliche Daten und die Konfiguration der Kopier-, Scan- und Drucksysteme vom Auftragnehmer sicher gelöscht (Wipen). Der Auftraggeber erhält über die Löschung eine schriftliche Bestätigung. Schwarz/weiß-Druck muss als Standard im Treiber voreinstellbar sein. Soweit Kopier-, Scan- und Drucksysteme mit weiteren, nicht geforderten Schnittstellen und/oder Modulen (z.B.GSM/WLAN/Bluetooth/NFC/USB etc.) angeboten werden, müssen diese Funktionen deaktiviert sein. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer dem Auftraggber innerhalb einer Woche die Möglichkeit einräumen, sich von der Außerbetriebnahme und Löschung zu überzeugen. \n\nDer Auftragnehmer sichert in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr eine Abwicklung des Kundendienstes (insbesondere Störungsbeseitigung) mit einer Servicereaktionszeit vor Ort von max. 8 Stunden nach Eingang der Fehlermeldung bei dem Auftragnehmer zu.\n\nDie Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen in die örtlichen Netzwerke der über ganz Hessen verteilten Standorte der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) eingebunden werden. Die Standorte ergeben sich aus der Standortliste (Datei "B 05 Drucker Standortliste LB").\n\nDie Verkabelung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Er führt die Kabel und Anschlüsse bis an den Standort der Geräte. Alle Kopier-, Scan- und Drucksysteme werden verpoolt.\n\nFolgende Systemumgebung ist bei der Netzeinbindung zu berücksichtigen:\nClient Betriebssysteme\n- 10 (64 Bit), Windows 11 (64 Bit) und Folgesysteme\n\nServer-/Netzwerkbetriebssysteme\n- Windows Server 2019, 2022 und Folgesysteme\n\nNetzwerkkabel\n- 0Base T (RJ45/Twisted Pair)\n- 100Base TX (RJ45/Twisted Pair)\n\nNetzwerktechnologie\n- 100-Mbit/s-Ethernet (Fast Ethernet)\n- Gigabit-Ethernet\n\nNetzwerkprotokolle\n- TCP/IP (LPD/LPR)\n- NetBEUI\n\nSeitenbeschreibungssprachen\n- PCL 5 + PCL 6\n- Postscript\n\nAnwendungen\n- Microsoft Office 2016 bis Office 2021 und Folgesysteme\n- SAP/R3 (ab Segment 3)\n- ARIS\n\nDIN A 3 Klick zählt wie DIN A 4 (der DIN A3 Anteil am Gesamtvolumen liegt unter 10%).\nEs wird ein Gesamtvolumen von 110.000 schwarz/weiß (s/w) und 120.000 farbigen Seiten monatlich garantiert (mtl. Mindestabnahme bzw. im Angebot zu berücksichtigende Freiseiten).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Peripheriegeräte📦
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-03 📅
Datum des Endes: 2028-11-02 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der BVB-Mietvertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf...”
Beschreibung der Optionen
Der BVB-Mietvertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf von 60 Monaten gilt der BVB-Mietvertrag als beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (vgl. Ziff. 12 der Datei "B 03 Drucker Leistungsbeschreibung").
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 355 500 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weinrich GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 1838030037-P02
Postanschrift: Ronsbachstraße 32
Postleitzahl: 36043
Postort: Fulda
Region: Extra-Regio NUTS 3🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@weinrich.de📧
Telefon: +49 6614920📞
Fax: +49 66149248 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Nationale Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de📧
Telefon: +49 611340-0📞
Fax: +49 611340-1150 📠
URL: https://vergabe.hessen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.hessen.de/NetServer/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Körperschaften
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.\n\nDie Vergabestelle weist darauf hin, dass die Bieter den Nachweis ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. \n\nNeben den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen haben die Bieter mit ihren Angeboten zusätzlich die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen:\n(1) Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Drucker Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Drucker Eigenerklaerung_Par_124_GWB). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.\n(2) Der Kriterienkatalog mit den Mindestanforderungen ist vollständig und zutreffend ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (Datei "B 04 Drucker Kriterienkatalog Mindestanforderungen"). Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. \n(3) Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, dass er/es sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne\nder Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "A 10 Drucker Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").\n(4) Eigenerklärung, ob es sich bei dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 Drucker Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine\nEignungsanforderung dar.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 611327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\n\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 220-693881 (2023-11-14)