Anmietung von Hochleistungsdruckern

Bundeskanzleramt

Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum im Bundeskanzleramt für eine reguläre Vertragsdauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsinhalt ist die betriebsbereite Maschinenanmietung, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier), alle Ersatzteile u. Verschließteile sowie etwaige Serviceleistungen für den Betrieb und entsprechende Freikopien im Monat gem. Vergabeunterlagen.

Deadline

Deadline 2026-07-01

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung von Hochleistungsdruckern
Referenznummer: 131-023 07/00001/0007
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum im Bundeskanzleramt für eine reguläre Vertragsdauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsinhalt ist die betriebsbereite Maschinenanmietung, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier), alle Ersatzteile u. Verschließteile sowie etwaige Serviceleistungen für den Betrieb und entsprechende Freikopien im Monat gem. Vergabeunterlagen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: 131-023 07/00001/0007
Titel: Anmietung von Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum des Bundeskanzleramtes Berlin
Menge: 2 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin, gemäß Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Leistungsumfang: - 1 Vollfarbhochleistungsdrucker inkl. Freikopien (35.000 Farbdrucke und 5.000 SW Drucke) pro Monat, - 1 Farbdrucker (Back-up System) inkl. Freikopien (20.000 Farbdrucke und 1.000 SW Drucke) pro Monat, - betreibsbereite Aufstellung der Geräte, Wartungen und kompletter techn. Service für den Betrieb, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier) sowie Ersatz-/ Verschleißteile mit einer Laufzeit von vier Jahren mit der Option zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr (gem. Vergabeunterlagen).
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin; am Aufstellort in der Druckerei (Raum NW U.31)
Postanschrift: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Postleitzahl: 10557 Berlin
Stadt: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin im Aufstellbereich der Druckerei (Raum: NW U .31)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-28 📅
Datum des Endes: 2031-01-27 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die einmalige Option der Vertragsverlängerung: Der Vertrag (beginnend am 28.01.2027 und endend am 27.01.2031) verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht fristgemäß vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, einmal um ein weiteres Jahr vom 28. Januar 2031 bis 27. Januar 2032. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 5 Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 27. Januar 2032.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung Preis: 50 Prozent sowie Qualität/gerätetechn. Leistung: 50 Prozent
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aufstellungsort im Bereich der Druckerei des Bundeskanzleramtes (Raum NW U.31)
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter 📦
Beschreibung
Postleitzahl: 10557
Stadt: Berlin

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-01 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-01 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-24 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Begründung der Verfahrenswahl:
Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Form ist, aufgrund der Einreichung der Testdrucke gem. § 53 Abs. 2 VgV ebenfalls zugelassen. Eine Angebotsabgabe in einer anderen Form (bspw. E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Ein schriftliches Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen. Auf der Vorderseite des Umschlags ist deutlich erkennbar die Angebotskennzeichnung zu beachten (gem. Teilnahmebedingung Anlage 1; Pkt 2.1.1). Der festverschlossenen Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls fest zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die offizielle postalische Anschrift einzureichen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel des Bundeskanzleamtes maßgeblich. Bei der elektr. Angebotsabgabe über die e-Vergabeplattform des Bundes sind die geforderten Druck-Musterstücke innerhalb der Angebotsfrist - im Original in einfacher Ausfertigung - zu übermitteln.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
In der Anlage "Bieterdarstellung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters sind die entsprechenden allgemeinen und leistungsbezogenen Informationen anzugeben. - Hiebei ist u.a. die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und die entsprechend Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. - Der Bieter erklärt das Bestehen einer entsprechenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung beim jeweiligen Referenzobjekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen. Der entsprechende Vordruck der Bieterdarstellung ist zu verwenden.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Werden näher in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576
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Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundeskanzleramt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01014-19
Postanschrift: Willy-Brandt-Str. 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 131 - Innerer Dienst
E-Mail: 131-beschaffung@bk.bund.de 📧
Telefon: +48 30 18 400 0 📞
Fax: +49 30 18 400 1824 📠
URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=835244 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=747586 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschlussgründe" und "Eignungskriterien" beschriebenen Erklärungen/Nachweise folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen): • das Leistungsverzeichnis, • das Angebotsblatt • die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und den Russland-Sanktionen, • die Eigenerklärung Datenschutzverpflichtung, • Angaben Registerabfragen • Bieterdarstellung • Druckmuster • Bieterfragebogen Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen (entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so sind die Eigenerklärungen über die „Ausschlussgründe und die Russland-Sanktionen“ für alle beteiligten Partner zu machen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der beigefügte Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ (entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Der Vordruck in geforderten Weise dem Angebot beizufügen. Sofern zutreffend ist die Eklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/Unteraufträge und zur Eignungsleihe in gleicher Weise vorzulegen. Im Falle der Zuschlagserteilung finden ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich der VOL/B, uneingeschränkt Anwendung. Die AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird das Bundeskanzleramt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung gemäß § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen. Das Angebot ist elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de; "Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" oder auf dem Postweg bzw. persönlich einzureichen in der geforderten Weise einzureichen (gem. Vergabeunterlagen). Angebote auf anderem Wege z.B. per E-Mail oder per Fax sowie über die e-Vergabeplattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte zur Vergabe sind spätestens 7 Tage (bis 13:00 Uhr) vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes oder per E-Mail an 131-Beschaffung@bk.bund.de anzufordern. Die Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließliich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben bzw. in der Zusammenfassung aller einzureichenden Unterlagen (siehe entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) aufgelistet. Im überigen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Fax: +49 228 9499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-364423 (2026-05-27)