1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter:
www.subreport.de heruntergeladen werden.
b) Für das Angebot sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu
verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist
einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen
zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig.
d) Die Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über
das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht
beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht
verbindlich.
2) Eigenerklärungen
Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der
Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner
Einschätzung erforderlich erscheint.
3) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er den Umfang der Leistungen
des Unterauftragnehmers entsprechend dem als Anlage 6 beigefügten Formblatt „Verzeichnis
Unterauftragnehmerleistungen“ anzugeben. Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen
zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit sind – bezogen auf die für die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungsbereiche – für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom
Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und
berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B.
Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat er die gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die gesamte Auftragsausführung nachzuweisen.
Darüber hinaus muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß
dem als Anlage 5 beigefügten Formblatt „Verpflichtungserklärung“ nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
4) Regeln für Bietergemeinschaften
Soweit sich aus den vorliegenden Unterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ergibt,
haben sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft die vorstehend unter Ziffer III.1.1) bezeichneten
Erklärungen beizubringen. Die als Anlage 2 beigefügte „Erklärung Bietergemeinschaft“ haben alle Mitglieder
einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot gemeinsam abzugeben und den Vertreter der Bietergemeinschaft zu
benennen.